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Tierärztliches Institut für angewandte Kleintiermedizin

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24.7.2014


Ihr Schreiben i.S. Chlordioxid


Sehr geehrte Frau Steinbrincker,

wir wenden schon seit Jahren Chlordioxid-Lösung (CDL) für den äußeren und inneren Gebrauch bei Tieren (und auf Wunsch auch bei Menschen) an. Dem liegen verschiedene Veröffentlichungen u.a. von Dr. Hartmut Fischer und anderen zugrunde, insbesondere das MMS-Handbuch von Dr. Antje Oswald.

Die Datei „Chlordioxid in der Veterinärmedizin“ ist Quergelesenes aus diesen Büchern und befindet sich nicht auf unserer „homepage“ sondern auf dem von mir verantworteten Internetportal www.Kritische-Tiermedizin.de, einer Internetzeitung. Es handelt sich um notwendige Diskussionsbeiträge zumal von Laien und uninformierten „Fachleuten“ sehr viel Negatives und Falsches über Chlordioxid, insbesondere MMS, geschrieben und berichtet wird ( siehe dazu auch den völlig unsachlichen Beitrag in Kontraste).

Es ist nicht beabsichtigt, „den Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein sicheres Arzneimittel. Allerdings stimmt es, dass es gegen sehr viele Krankheiten hilft. Die Unbedenklichkeit kann nur nach kritischer Anwendung diskutiert werden. Die Herstellungsformel lautet:

5 NaCL02 + 4 HCL -----> 4 Cl02 + 5 NaCl + H20

sie wird von mir in ihrer Unbedenklichkeit nicht diskutiert. Nirgendwo. In sofern ist Ihre Unterstellung falsch.

Darüberhinaus stelle ich keine Diskussionsbeiträge zu MMS ins Netz. Ich habe mit diesem Produkt keine Erfahrung. Lediglich der Hinweis auf MMS, welches ja auch in seiner Wirkung auf Chlordioxid basiert, ist der Vollständigkeit halber notwendig. Die Anmerkungen zu MMS entstammen der Literatur über MMS und sind dort schon lange jedermann zugänglich.

Zur der von Ihnen behaupteten Bedenklichkeit kann ich folgendes ausführen. Die Anwendung von richtig hergestelltem CDL (ich komme noch darauf zurück) und wenn es richtig angewendet wird, ist völlig unbedenklich.

Es gibt in der chemischen Literatur nur sehr wenig Ausführungen über CDL. Unsere Nachforschungen haben Folgendes ergeben:

Wenn man von einer 22,5 %igen NaCl02 -Lösung ausgeht, dann ist diese Lösung 2,5 molar. Die 3,5 %ige HCL, wie wir sie verwenden, ist 1,0 molar. Also müsste man 2 Tropfen der NaClO2-Lösung mit 4 Tropfen HCL mischen. Eine 1:1 Mischung enthält einen Überschuß an NaClO2, reagiert also alkalisch.

Die absoluten Stoffmengen liegen jedoch nur im Millimolbereich. Das ClO2 ist – wie bekannt – ein Radikal (ein ungepaartes Elektron am Chlor) das genau die Voraussetzung für die Wirkung als Desinfektionsmittel für Trinkwasser ist. Dadurch wird ClO2 zu einem starken Oxidationsmittel, das ohne Unterscheidung (angeblich ! – ich komme noch darauf zurück) Bakterien, Pilze und auch Tumorzellen angreift.

Wir haben die Vermutung bestätigt, dass CDL in der von uns verantworteten Form tatsächlich nur selektiv pathogene Keime und auch Tumorzellen angreift. Wir haben das auch mit Zahnärzten diskutiert, die bei Parodontitis hochprozentiges H202 einsetzen. Wie bekannt ist H202 zelltoxisch, wirkt aber gegen Bakterien und Viren und Pilze. CDL ist in der von uns verantworteten Form jedoch nicht zelltoxisch und wirkt sehr viel besser.

In chemischen Datenbanken finden sich nur wenige Artikel, die überhaupt die Toxizität von CDL untersucht haben. Denen zufolge scheint Cl02 gar nicht so giftig zu sein, wie es der Radikalcharakter vermuten liesse...

In unserem Hause wird ausschließlich CDL hergestellt, welches basisch reagiert (Mischung 1:1) und zur Anwendung bei Hautinfektionen angewendet.

Unter dem Schutz der Therapiefreiheit haben wir es in seltenen Fällen jedoch auch schon bei schweren, durch die erwerbbaren Antibiotika nicht zu therapierende Infektionen eingesetzt: Borreliose, Leishmaniose, Parvovirose, Kolisepsis u.a. - und zwar erfolgreich.

Somit wird widerlegt, was solche Leute behaupten, die vor der Anwendung von CDL warnen.

Möglich ist, dass die unkritische Anwendung von falsch hergestelltem CDL, CDL in falscher Konzentration zu Schäden führt. Da gibt es jedoch keine Nachweise. Es handelt sich in der öffentlichen Diskussion allenthalben um Beiträge von Halbwissenden und Ängstlichen.

Diese können jedoch nicht zu einer seriösen Diskussion herangezogen werden.

Falls Sie noch Fragen haben, bitte ich um Nachricht, warne Sie jedoch eindringlich davor, einen Verwaltungsentscheid herbeizuführen, ohne tiefere Kenntnis der Materie. Dafür wäre die Staatsanwaltschaft zuständig.

Dirk Schrader

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