-6. Oktober 2007
Zwischenbericht zu den Vorbereitungen zum Symposium
"Deutsche Jugendämter und die europäische Menscherechtskonvention"
Am Samstag 20. und Sonntag 21.Oktober 2007 in Bamberg
Samstag 9:00 Beginn
11:00 Demonstration
Sonntag 16:00 Ende
Eltern und Kinder sollen eine Stimme bekommen,
das Unaussprechliche aussprechen dürfen,
die Scham ablegen, die Resignation überwinden,
aus der Isolation heraustreten,
die Hilfe von Fachleuten in Anspruch nehmen,
sich bewußt werden, daß sie keine Einzelfälle sind,
lernen, daß der Einsatz im Kampf um die Kinder zum Erfolg führt,
wenn man nicht alleine kämpft.
Leiterin: Frau Annelise Oeschger, Präsidentin der NGO´s des Europarates
Als Referenten konnten bisher gewonnen werden:
Charles Pragnell, Australien, Großbritannien, Sozialarbeiter
Helen Hayward- Brown, Australien, Medizinsoziologin
Lisa Blakemore-Brown, Grossbritannien, Psychologin, Autorin
Stefan Hambura, Deutschland, Rechtsanwalt
Der erste Teil des Symposiums beschäftigt sich mit einer
Bestandsaufnahme zu folgenden Themen, (diese sind vorerst als
Arbeitstitel zu verstehen)
Das Jugendamt als Institution ohne übergeordnete Kontrollinstanz,
Verletzung bürgerlicher Grundrechte?
Sammeln von Daten, Verweigerung der Akteneinsicht, etc
Geschichte des Jugendamtes "Die Kinder aus Lodz"
Diskriminierung von Kindern aus binationalen Ehen?
Münchhausen-by-proxy-Syndrom
Stategien zur Entfremdung von Eltern und Kindern?
Mißachtung elementarster Grundrechte von Kindern, körperliche
Unversehrtheit, Recht auf Zusammenleben in der Familie, rechtliches
Gehör, etc.?
Prozessverschleppung als Mittel der systematischen Entfremdung von
Eltern und Kind?
Die Nichtumsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte in Strassburg?
Soziale Folgen unrechtmäßiger Kindesentzüge?
Finanzieller Ruin, Zwangspsychiatrisierungen, soziale Isolation?
Die Haltung der Presse.
Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Verabschiedung der "Bamberger
Erklärung". Weiter wird eine genaue Handlungsstrategie zur
Durchsetzung der Menschenrechte betroffener Kinder und Eltern
entworfen. Betroffene und Experten bilden ein Netzwerk zur
gegenseitigen Unterstützung bei der Realisierung der Ziele der
Bamberger Erklärung.
-28. September 2007
Die Verhandlung um das Schicksal des 12-jährigen Buben Aeneas am 17. September 2007 im Oberlandesgericht Bamberg unter Vorsitz des Richters Dörfler wird von Ortsansässigen und internationalen Beobachtern kommentiert:
(Zur Ansicht der Originalstellungnahmen der Prozessbeobachter bitte den link im betreffeneden Zitat anklicken)
Wenn eine Verhandlung zur "Farce",
wenn ein Verfahren zur "Justizparodie" wird
Schweiz: "...kommt die vom Vorsitzenden gewählte Art der Zeugenbefragung einer Verweigerung des rechtlichen Gehörs gleich...Verfahrensverzögerung scheint beabsichtigt zu sein..
Die ganze Verhandlung war eine Farce, die sich im Theater sicher gut, im Justizalltag jedoch äusserst schlecht macht".
(Stellungnahme der schweizerischen Rechtsanwältin Frau Michèle Oeschger-Courvoisier)
Russland: "Es schien, dass der Richter bewusst versuchte, den Prozess zu verzögern... So dauert der Prozess schon viele Jahre und währenddessen kümmert sich niemand um das wirkliche Schicksal des Kindes, seine Wünsche und Perspektiven.
In Russland würden wir so ein Verfahren eine Parodie auf die Justiz nennen".
(Stellungnahme des Mitgliedes der russischen Abteilung der NGO "International Center for-not-for-profit Law" Ekaterina Karaganova-Miloslavskaya)
Bamberg: "Wie lange soll die Familienzusammenführung noch hinausgezögert werden?.. Man fragt sich nach den Hintergründen im Fall Aeneas
und nach der Rolle, die Herr Dr. Strauch in dieser Sache spielt".
(Stellungnahme des Bamberger Stadtrates Norbert Tscherner)
Hier die "Stellungnahme" des Dr. Strauch, die den Albtraum, den Aeneas und die Familie Heller durchleiden muss, einleitete. Der Vorsitzende Richter des zweiten Familiensenates des Oberlandesgerichtes Bamberg, Herr Doerfler weigerte sich, diese Stellungnahme zu Beginn des Prozesses vorlesen zu lassen.
Warum wohl?
In Deutschland können drei Seiten Papier eine glückliche Familie zerstören.
Keine deutsche Behörde, kein deutsches Gericht schützen die rechtlose Mutter und den wehrlosen Aeneas vor diesen unglaublichen Willkürmassnahmen.
-26. September 2007
Frau Oeschger, die Präsidentin der Konferenz der NGO's des Europarates bittet Frau Heller den beigefügten Aufsatz aus der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift
"Wenn der Rechtsstaat seine Unschuld verliert"
auch den Lesern ihrer Webseite zugänglich zu machen. Frau Oeschgers Kommentar zu diesem Artikel:
Der Artikel " ...zeigt auf deutliche Weise, wie mit dem Schutz des Rechtsstaates durch die, die dafür verantwortlich sind, die Zukunft unserer Gesellschaft steht und fällt."
-18. September 2007
Anneliese Oeschger, Präsidentin der INGO-Konferenz des Europarats, hat uns folgenden Link zukommen lassen:
Es handelt sich um eine Stellungnahme von Luzius Wildhaber, dem damaligen Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der Deutschland ermahnt, die Urteile des Gerichtshofs umzusetzen.
-16. September 2007
Zivilcourage und Fachkenntnis:
Experten beziehen Stellung
Offener Brief vom 16. September 2007
-13. September 2007
Am Montag den 17. September 2007 findet um 14.00 Uhr im 2. Stock des Oberlandesgerichtes Bamberg Wilhelmsplatz 1 im Zimmer 2.111, die
Gerichtsverhandlung
zur Rückgabe des Sorgerechtes von Aeneas Heller an seine Mutter Frau Petra Heller statt.
Wir sind der festen Überzeugung, dass das Oberlandesgericht Bamberg der Familie Heller endlich rechtliches Gehör gewährt, dass alle Zeugen und Dokumente, die belegen, dass der Sorgerechtsentzug durch das Jugendamt Bamberg unrechtmässig war gewürdigt werden und dass Aeneas endlich zu seiner Mutter zurückkehren kann, so wie er es sich sehnlich wünscht.
Wir sind auch der festen Überzeugungn, dass das Oberlandesgericht Bamberg dafür Sorge tragen wird, dass nicht weitere schwere Menschenrechtsverletzungen durch ein deutsches Jugendamt vom Strassburger Gerichtshof für Menschenrechte gerügt werden müssen, so wie es bei der Familie Haase der Fall war. Wir finden die Willkür mit der das Jugendamt im Fall Haase vorging eindrücklich belegt in der Aufzeichnung der Talkshow "Unter Uns". Wir hoffen, dass am Montag auch der Willkür im Fall Heller endlich ein Ende gesetzt wird.
-11. September 2007
Beim internationalen Symposium zum Thema
"Deutsche Jugendämter und die europäische Menschenrechtskonvention",
das am 20. und 21. Oktober 2007 in der Weltkulturerbestadt Bamberg stattfinden wird, werden die Veranstalter eine
"Bamberger Erklärung"
publizieren, die als Situationsbericht der Praxis deutscher Jugendämter zu verstehen ist.
-7. September 2007
Der Verein zur Befreiung von Aeneas Heller veranstaltet ein
internationes Symposium zum Thema:
"Deutsche Jugendämter und die europäische Menscherechtskonvention".
Das Symposium wird unter der Schirmherrschaft von Frau Anneliese Oeschger,
der Präsidentin der Konferenz der NGO's des Europarates
am 20. und 21. Oktober 2007 in der Weltkulturerbestadt Bamberg stattfinden.
Geladen sind Experten, Nichtregierungsorganisationen, Selbsthilfegruppen und Opfer aus dem In- und Ausland.
Interressierte Teilnehmer wenden sich am besten an die neue Mailadresse mail@petra-heller.com. Wir bitten vor allem betroffene Eltern und Kinder, sich nicht zu scheuen, teilzunehmen und ihre Geschichte vorzutragen.
-4. September 2007
Der Besuch von Frau Oeschger, der Präsidentin der Konferenz der NGO's im Europarat vom 30. August
bis 1. September 2007 in Bamberg gestaltete sich durchweg positiv.
Zunächst führte Frau Oeschger, die ihre Besuche in Begleitung des Stadtrates
Tscherner und des Stiefvaters von Aeneas abstattete, ein Gespräch mit dem
Präsidenten des Oberlandesgerichtes Bamberg, Dr. Michael Meisenberg.
Der Präsident des Oberlandesgerichtes betonte, wie sehr ihm die
Garantie richterlicher Unabhänigkeit am Herzen liegt.
Frau Oeschger begrüsst diesen Standpunkt und legte ihren
Gesprächspartnern zu diesem Thema einen aktuellen Fachartikel zum
Thema "Interessenbindung von Gutachtern" vor.
Wir zitieren: "Der Interessengegensatz kann nur dadurch überbrückt
werden, dass an jene Ärztinnen und Ärzte
.... welche Gutachten verfassen, sinngemäss jene Anforderungen gestellt
werden, welchen Fachrichterinnen und -richter... zu genügen haben:
Offenlegung von Interessenbindungen,
strikte Beachtung von Ausstandsregeln, kurzum ein gewisses «Gespür»
dafür, welche Anforderungen gelten, wenn eine quasi-hoheitliche
Tätigkeit ausgeübt wird."
Im Falle von Aeneas kann die ethische Anforderung an den Gutachter
wohl nicht hoch genug sein. Es handelt sich schliesslich um einen
kleinen Jungen, ein Kind.
Wir können uns also darauf verlassen, dass das Oberlandesgericht
gerade im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit nicht, wie
bisher nur einen Gutachter bzw. Zeugen hören wird, sondern auch die
Gutachter bzw. Zeugenmeinungen der anderen Fachrichtung.
Können wir nun vielleicht sogar hoffen, dass Stellungnahmen, wie die
von Dr. Jones, der immerhin mehr als 8000 Kinder erfolgreich gegen Borreliose
behandelt hat und die Dr. Klemanns gehört, und nicht achselzuckend als Folge
einer Aktenunterdrückung beiseite gelegt werden?
Wir zitieren nochmals: "Es werden sich nicht in
allen Bereichen genügend gänzlich unabhängige Fachpersonen finden
lassen..."
Ob Prof. Rascher und Dr. Kratz von der Universitätsklinik Erlangen
genügend unabhängige Fachpersonen sind, werden sie am 17. September
2007 vor dem OLG in Bamberg unter Beweis stellen können.
Danach suchte Frau Oeschger zusammen mit ihren Begleitern spontan das
Stadtjugendamt Bamberg auf.
Dort kam sie mit Frau Behringer-Zeis und Frau Höhn ins Gespräch.
Beide Sachbearbeiterinnen betonten, dass sie an der Person von Frau
Heller nichts auszusetzen hätten. Auch waren sich alle einig
darüber, dass die Telefonate, die Aeneas mit seiner Mutter führt
sehr positiv verlaufen.
Nun steht also einem Treffen von Mutter und Kind im Ausland in den
nächsten Tagen wohl nichts mehr im Wege.
Aeneas könnte seine Mutter ja in Tschechien sehen. Dorthin ist der
Weg auch nicht viel weiter, als ins Fichtelgebirge, wohin Aeneas von
Betreuern der Geschwister Gummistiftung zu Ausflügen begleitet wird.
Noch schöner wäre für Aeneas, der seinen Urlaubsaufenthalt im
Ausland in Österreich sehr genossen hat, natürlich ein Treffen mit
seiner Mutter in der Schweiz. Die Mutter von Aeneas aber wünscht sich
nur eines:
Aeneas endlich wieder sehen zu können,
ohne befürchten zu müssen, dass sie dabei durch eine
Zwangsmedikamentierung mit Psychopharmaka erziehungsunfähig gemacht wird.
Sehr beeindruckend war schliesslich der Besuch Frau Oeschgers im
Gesundheitsamt Bamberg. Der Medizinaldirektor Dr. Strauch, der wegen
"Terminverschiebungen" keine Zeit finden konnte, Frau Oeschger zu
empfangen war wie durch ein Wunder doch anwesend.
Wie uns allen bekannt ist, bewegt sich der Medizinaldirektor bei der
Erstellung seiner Gutachten lieber in der Mythologie der Antike als
auf der Grundlage medizinisch korrekt erhobener Daten.
Dr. Strauch kann behaupten, ein Kind befinde sich in Lebensgefahr,
ohne es je gesehen zu haben.
Er kann Aenaes, der gerade seine Schulferien mit seiner Freundin
geniessen will, unter Polizeiaufgebot seiner arglosen Mutter
entreissen, weil diese angeblich psychisch krank sein soll, ohne dass
er diese Frau je medizinisch untersucht oder exploriert hat.
Der in der Erstellung psychiatrischer Gutachten also äusserst wendige
Medizinaldirektor bewegte sich beim Besuch Frau Oeschgers jedoch eher
verzweifelt schutzsuchend hinter den Säulen im Foyer des
Gebäudes. Offensichtlich hoffte er, Frau Oeschger und ihre Begleiter
würden ihn nicht sehen.
Hofft Dr. Strauch denn auch, dass die Öffentlichkeit das Unrecht,
dass er Aenaes angetan hat übersieht.
"Ich würde dieses Gutachten heute wieder schreiben. Ich bin überzeugt, dass
ich Aeneas etwas Gutes getan habe."
"Ich habe die Staatsanwälte benachrichtigt, damit sie dafür sorgen, dass
diesem Dr. Ha... He... das Handwerk gelegt wird. Aber es geschah nichts."
"Wenn Frau Heller das Kind wieder hätte, würde das alles, die Behandlungen,
wieder losgehen."erklärt Herr Dr. Strauch Frau Oeschger, als sie ihn
nach seinem missglückten Versteckspiel doch auf sein Gutachten
ansprechen kann.
Herr Dr. Strauch kann also auch noch hellsichtig in die Zukunft
schauen. Aber bitterer Spass beiseite: Ein
Gutachter, der schon im Vorraus weiss, wie der zu Begutachtende
handeln wird, beweist dass er voreingenommen und nicht sachlich ist.
Dr. Strauch hat sich somit selbst der Befangeheit überführt.
Was wohl die Staatsanwaltschaft zur Uneinsichtigkeit Dr. Strauchs sagen wird?
-30. August 2007:
Wir stellen uns erneut die Frage, was oder wen schützt das Stadtjugendamt Bamberg?
Schützt es seine Daten oder schützt es unsere Kinder?
Im Fall von Aeneas jedenfalls sieht sich das Stadtjugendamt Bamberg nicht in der Lage,
Frau Oeschger, die Präsidentin der Konferenz der Nichtregierungsorganisationen des
Europarates zu einem Gespräch zu empfangen.
Frau Oeschger, hatte die Absicht gemeinsam mit den verantwortlichen Mitarbeitern des
Jugendamtes nach Lösungswegen im Falle Aeneas zu suchen
Wieder benutzen die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung Bamberg den Datenschutz als
Ausrede für die Verweigerung eines Gespräches mit Menschen, die sich für Aeneas und
seine Mutter einsetzen.
Dieses Argument mutet um so lächerlicher an, als sämtliche für den Fall Aeneas
bedeutenden Dokumente bereits auf dieser Internetseite veröffentlicht sind.
Diese Dokumente allerdings belegen das himmelschreiende Unrecht, das an Aeneas und seiner
Mutter von Seiten des Jugendamtes begangen wurde und weiterhin begangen wird. Dabei
scheinen der Menschenverachtung, mit der Aeneas und seiner Mutter begegnet, keine Grenzen
gesetzt zu werden.
Ganz aktuell hat sich diesbezüglich Herr Schneider, ein Mitarbeiter des Stadtjugendamtes
Bamberg hervorgetan, der die Rechte von Aeneas mit Füssen trat, als er sagte, die Briefe,
die Aeneas von seiner Mutter erhalten würde, könne man ja in Zukunft als Schmierpapier
benutzen, statt sie Aeneas auszuhändigen.
Das Stadtjugendamt Bamberg hat also allen Grund einem Besuch einer Menschenrechtlerin
auszuweichen.
Auch das Oberbürgermeisteramt der Stadt Bamberg erscheint wie ausgestorben, wenn
Fachleute aus dem Ausland, wie Frau Oeschger in Fragen von Menschenrechtsverletzungen,
die von der Stadt Bamberg begangen worden sind, vorstellig werden möchten.
Sollten die Dienstherren des Sozialreferenten Ruppert Grimm und der Leiterin des ASD
Frau Ellen Höhn irgendetwas zu verbergen haben?
Der Oberbürgermeister ist in Urlaub und sein Stellvertreter hat keine Zeit und ausserdem
...... der Datenschutz.
In den obersten Rängen der Stadtverwaltung Bamberg, die sich unlängst an einem Wettbewerb
für die kinderfreundlichste Stadt Oberfrankens beteiligen wollte, scheinen die Gänge wie
leergefegt, wenn Menschen zu Besuch kommen, die Fragen stellen wollen, wie es zum Beispiel
möglich ist, dass ein Kind dieser Stadt von den ansässigen Behörden brutal aus seiner
völlig intakten Familie gerissen und so schwer Trennungstraumatisiert wird.
Wenigstens hat man im Oberlandesgericht Zeit mit der studierten Juristin Frau Oeschger
über Verletzungen von Menschenrechten und Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit im Falle
Aeneas zu sprechen.
Nun hoffen wir hier aufatmen zu können. Im Oberlandesgericht also zumindest ist jemand
anwesend und fühlt sich zuständig.
Aber wird man sich dort mit spitzen Findigkeiten und dem Reiten auf Paragraphen
verlustieren oder wird man das Leid sehen, das Aeneas zugefügt wird, weil er nicht mit
seiner Mutter zusammen leben darf.
Die Bamberger Behörden und Gerichte verletzen das Recht auf Zusammenleben in der Familie
und das Recht auf einen fairen Prozess aufs Eklatanteste.
Es wäre ein löblicher Schritt und ein Zeichen echter richterlicher Unabhängigkeit, wenn
der Präsident des Oberlandesgerichtes den zweiten Familiensenat in Bamberg auffordern
würde, sich selbst als befangen abzulehnen, nachdem dieser Senat sich Fehler, wie
u.a. Aktenunterdrückung, Prozessverschleppung und die Verweigerung jeglichen
rechtlichen Gehörs zuzuschreiben hat.
Eine solche Handlung des Präsidenten würde so manchen Bürger doch fast wieder glauben
machen, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist.
Zunächst schien auch der emsig psychiatrische Gutachten erstellende Herr
Medizinaldirektor Dr. Strauch Zeit für ein Gespräch mit Frau Oeschger gefunden zu haben.
Er schien die Flucht nach vorne ergreifen zu müssen, jetzt, wo die Staatsanwaltschaft
Bamberg endlich die Ermittlungen gegen ihn im Fall Heller wieder aufgenommen hat.
Für das Gespräch mit der Präsidentin der Konferenz der Ingo`s des Europarates jedoch
hätte er sich etwas besonderes einfallen lassen müssen.
Dazu hat wohl seine sonst so rege Phanatsie, die man in seinem Gutachten über Frau
Heller -vor allen Dingen auf der letzten Seite- bewundern kann nicht ausgereicht.
Der Medizinaldirektor hat heute das ursprünglich für 11.00 Uhr anberaumte Gespräch
wegen angeblicher Terminüberschneidungen abgesagt.
Am Samstag auf der Demonstration jedoch hört der Spass auf. Hier werden zusammen mit Frau
Oeschger Menschen auf der Brücke stehen, die Zeugnis ablegen werden, darüber, was Aeneas
und seiner Mutter angetan wird.
Die Familie Heller bedankt sich bei Frau Oeschger und allen tapferen Mitstreitern!
- 23. August 2007
Liebe Freunde und Mitstreiter!
Es weht ein frischer Wind:
Wir stellen uns nicht nur mit einem neugegründeten Verein sondern
auch mit einer neuen Internetadresse vor:
www.petra-heller.comDerzeit wird der Besuch von Frau Oeschger, der Präsidentin der
Nichtregierungsorganisationen des Europarates in Bamberg organisiert.
Sie setzt sich für die Wahrung der Menschenrechte in Europa und gegen
Kindesentzüge ein.
Frau Oeschger hat den Kampf um die Rückkehr
von Aeneas in seine Familie zur Chefsache erklärt.
Frau Oeschger plant den im Fall Aeneas für den Kindesentzug verantwortlichen
Behörden und Gerichten in Bamberg einen Besuch abzustatten.
Sie steht 400 NGOs des Europarates vor.
Hier einige Interviews von Frau Oeschger, in denen Sie deutlich macht,
was getan werden muss, damit Menscherechte in Europa nicht nur ein
leeres Wort bleiben sollen:
Interview vom 28. Januar 2004
Interview vom 15.Maerz 2005
Werden die Behörden den grausamen Menschenrechtsverletzungen, die an
Aeneas und seiner Familie begangen wurden, ein Ende setzen?
Wer gibt Aeneas und seiner Mutter die drei Jahre ihres Lebens zurück,
in denen sie nicht zusammenleben durften ?
Wer gibt Aeneas die Zeit mit seinem verstorbenen Grossvater zurück,
der drei Jahre lang tapfer um die Rückkehr von Aeneas in seine
Familie gekämpft hat und den Aeneas nur noch zweimal vor dem Tod
sehen konnte, weil ein Sozialreferent Grimm und eine Frau Höhn, als
Leiterin des ASD, es ohne jeden Grund verhindert haben?
Wer heilt das schwere Trauma, das Aeneas erleben musste, als er bei
seiner Abholung durch das Jugendamt Angst vor den Spürhunden bekam,
mit deren Einsatz die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes drohten?
Wer heilt das Trauma seiner Zwangsoperation und der vielen unnötigen
medizinischen Untersuchungen, die Prof. Rascher an ihm vornahm?
Der Opa von Aeneas drückt in seinem Interview
deutlich sein Entsetzen und seine Trauer um die Zustände aus, wenn
er sagt:"Ich bin Jahrgang 1920. Ich hab ja auch die Zeit erlebt, als es
in Deutschland keinen Rechtsstaat gab... aber diese absolute Macht...
einfach erschreckend!"
Wir hoffen, dass die verantwortlichen Behörden einlenken und dass die
Familie Heller erleben darf, was Frau Oeschger so hoffnunsvoll in
ihrem Schreiben an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes
zum Ausdruck bringt:
"Ich bin überzeugt, dass diese Familien Menschen finden werden, denen
der Rechtsstaat am Herzen liegt und die sie in ihrem Einsatz für ein
Leben in Würde unterstützen werden."
-12. August 2007 Eine weitere gute Nachricht: Frau Anneliese Oeschger, die Präsidentin der INGO s des Europarates wird die Stadt Bamberg besuchen um sich für die Rückführung von Aeneas zu seiner Mutter einzusetzen. Heute teilte sie mit, daß der Besuch anläßlich der Demonstration Ende August in Bamberg stattfinden wird.
Wir danken Frau Oeschger!
-12. August 2007 Die Neugründung des Vereines wird bekanntgegeben
Der Verein konstituiert sich neu. Neue Mitglieder wurden gewonnen.
Er trägt einen neuen Namen und gibt sich neue Statuten:
Verein zur Befreiung von Aeneas Heller
STATUTEN
I. NAME, ZWECK UND SITZ
Art.1
Unter dem Namen "Verein zur Befreiung von Aeneas Heller" besteht ein Verein gemäss
Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Art. 2
Der Verein bezweckt den Schutz der Menschenrechte von Frau Petra Heller und ihrem Sohn Aeneas Heller, insbesondere die Rückführung von Aeneas Heller zu seiner Mutter Petra Heller (zurzeit Greiffenbergstrasse 33, D-96052 Bamberg), die Rückübertragung des Personensorgerechtes für Aeneas Heller auf die Mutter Petra Heller sowie die vollständige Rehabilitierung von Petra Heller.
Art. 3
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 4
Der Verein unterstützt Petra Heller nach Kräften in ihrem Kampf zur Befreiung ihres Sohnes Aeneas. Er erkennt eine Gefährdung von Mutter und Kind. Er stellt fest, dass das Vorgehen gegen Aeneas und Petra Heller einen Angriff auf grundlegende Menschenrechte wie Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Freiheit und Sicherheit, Recht auf ein faires Verfahren, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Recht auf freie Meinungsäusserung, Recht auf wirksame Beschwerde darstellt. Er verurteilt insbesondere auch das Entmündigungsverfahren (so genanntes "Betreuungsverfahren") gegen Petra Heller sowie die damit unterschwellig angedrohten Zwangs- und Gewaltmassnahmen.
Art. 5
Der Verein kann sich anderen Organisationen mit einem thematisch gleich oder ähnlich gerichteten Zweck anschliessen oder solche Organisationen unterstützen.
Art. 6
Sitz des Vereins ist der Wohnort des jeweiligen Präsidenten.
II. MITGLIEDSCHAFT
Art. 7
Der Verein kennt zwei Mitgliederkategorien:
a) Ordentliche Mitglieder
b) Unterstützende Mitglieder.
Ordentliche Mitglieder können nur natürliche Personen sein. Sie tragen die Aktivitäten
des Vereins.
Unterstützende Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Sie unterstützen
den Verein ideell oder materiell. Sie haben kein Stimmrecht.
Art. 8
Die Mitgliedschaft beginnt nach dem vom Vorstand im Vernehmen mit Frau Petra Heller gefällten Aufnahmebeschluss mit der entsprechenden Mitteilung an das neue Mitglied. Der Vorstand kann ohne Angabe von Gründen eine Mitgliedschaft ablehnen.
Art. 9
Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Austritt aus dem Verein oder mit dem Tode.
Mitglieder, die nicht dem Vorstand angehören, können mit sofortiger Wirkung austreten, Vorstandsmitglieder auf das Ende des Kalenderjahres, unter Beobachtung der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist von sechs Monaten.
Art. 10
Ein Mitglied, das dem Vereinsziel entgegenwirkt, kann vom Vorstand ohne Angabe von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden.
III. ORGANISATION
Art. 11
Die Organe des Vereins sind
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand.
Art. 12
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
V. DIE GENERALVERSAMMLUNG
Art. 13
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt. Sie wird vom Vorstand mindestens
drei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Traktanden schriftlich einberufen.
Eine ausserordentliche Generalversammlung ist jederzeit auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftliches Begehren von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder innerhalb von vier Wochen unter Bekanntgabe der Traktanden einzuberufen.
Art. 14
Stimmberechtigt sind die anwesenden ordentlichen Mitglieder. Jedes ordentliche Mitglied hat
eine Stimme. Wo die Statuten nichts anderes vorschreiben, entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Art. 15
Eine Statutenänderung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten.
Art. 16
Die Aufgaben der Generalversammlung sind:
a) Wahl der Vorstandsmitglieder
b) Abnahme des Jahresberichtes des Vorstandes
c) Entlastung des Vorstandes
d) Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrages
e) Statutenänderungen
V. DER VORSTAND
Art. 17
Der Vorstand besteht aus drei oder mehr Mitgliedern, wovon eines als Präsident und eines als Vizepräsident amtet. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Die Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung für ein Jahr gewählt. Sie sind wieder wählbar.
Art. 18
Aufgaben des Vorstands
a) Leitung und Verwaltung des Vereins und Vertretung des Vereins nach aussen. Die Mitglieder des Vorstands sind einzeln zeichnungsberechtigt.
b) Wo der Vereinszweck es erfordert, kann er weitere Personen als Vertreter des Vereins gegenüber Institutionen und Medien bezeichnen.
c) Einberufung und Leitung der Generalversammlung
d) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
Art. 19
Der Vorstand ist beschlussfähig bei Teilnahme der Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Die Sitzungen können auch mittels Telekommunikation abgehalten werden.
Art. 20
Der Vorstand führt ein Mitgliederverzeichnis. Dieses ist in Anbetracht der Umstände, die die
Vereinsgründung nötig gemacht haben, nicht öffentlich zugänglich.
VII.DIE MITTEL
Art. 21
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jegliche
Haftung einzelner Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 22
Der Verein finanziert sich durch
a) Jahresbeiträge der ordentlichen Mitglieder im Betrag von zurzeit CHF 50.-. Durch Vorstandsbeschluss kann der Jahresbeitrag im individuellen Fall reduziert oder erlassen
werden.
b) Spenden von Mitgliedern und Nichtmitgliedern
c) Erträge aus öffentlichen, durch den Verein verantworteten Informationsveranstaltungen
sowie aus Benefiz-Veranstaltungen wie Konzerte und dergleichen.
VIII. AUFLÖSUNG UND FUSION
Art. 23
Die Auflösung oder die Fusion des Vereins kann durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.
Art. 24
Das nach Auflösung des Vereins und nach Tilgung seiner Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsvermögen ist anderen Organisationen mit gleichem oder ähnlichem Zweck zukommen zu lassen.
Einstimmig genehmigt durch die Gründungsversammlung vom 8. August 2007
-11. August 2007 Die heile Familienpolitik in Deutschland ?
Wenn sich das hier Beschreibene irgendwie mit der Realität vereinbaren lassen soll, wie ist dann das himmelschreiende Unrecht erklärbar, das Aeneas und seiner Mutter geschieht?
Politik Frankfurter Allgemeine Zeitung, 03.08.2007, Nr. 178, S. 4
_____
Schutzraum Familie
Der Staat darf nur im Notfall eingreifen / Von Reinhard Müller
FRANKFURT, 2. August. Mehr Rechte für die Kinder - diese Forderung ist
nach dem Tod des Bremer Jungen Kevin im vergangenen Oktober erhoben
worden. Auch eine Änderung der Verfassung ist im Gespräch. Die Zeit sei
reif, darüber zu diskutieren, meinte Bundesfamilienministerin von der
Leyen (CDU). Es sei nicht gelungen, "verlässliche Netzwerke um die
Familien herum" zu bilden.
Doch ist das eine Verfassungsfrage? Gibt es gesetzliche Lücken? Das
Grundgesetz ist in diesem Punkt deutlich. Nicht nur stehen Ehe und
Familie "unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung". Pflege
und Erziehung, so heißt es weiter, sind "das natürliche Recht der Eltern
und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht
die staatliche Gemeinschaft". Gegen den Willen der
Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nach dem Willen der Verfassung "nur
aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die
Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen
zu verwahrlosen drohen".
Das bedeutet: Das Wohl des Kindes ist durch das Grundgesetz ausreichend
geschützt - sowohl gegenüber staatlichen Eingriffen als auch gegenüber
den eigenen Eltern. Diese haben Rechte genauso wie Pflichten. Die Eltern
haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die "primäre
Entscheidungsverantwortlichkeit". Sie befinden über das Leitbild der
Erziehung und über die Art der Betreuung des Kindes. Diese
Eigenverantwortung der Eltern muss gestärkt und gefördert werden. Aber
diese Verantwortung muss eben dem Wohl des Kindes dienen. Die Frage ist,
ob zusätzliche Kinderrechte, welche die Kinder gegen ihre Eltern in
Stellung bringen, gar einklagen können, letztlich ihrem Schutz dienen.
Der ist durch Gesetze weiter ausgestaltet. Wird das körperliche,
geistige oder seelische Wohl des Kindes durch eine missbräuchliche
Ausübung der elterlichen Sorge gefährdet, so muss das Familiengericht
die "erforderlichen Maßnahmen" treffen. Das gilt auch, wenn die Eltern
sich ohne eigenes Verschulden nicht um das Kind kümmern können oder wenn
das Kind (oder sein Vermögen) gefährdet ist und die Eltern zur Hilfe
nicht in der Lage sind. Hier ist in besonderem Maße der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit zu beachten; ein Eingreifen des Familiengerichts
kommt also - insbesondere, wenn die Eltern unverschuldet versagen - nur
bei großen Gefahren für die Kinder in Betracht. Das Bayerische Oberste
Landesgericht hat einmal klargestellt, dass das Sorgerecht nicht allein
dadurch verwirkt wird, dass die Mutter arbeiten geht. Einen Missbrauch
des Sorgerechts haben Gerichte etwa darin gesehen, dass Eltern ihre
Kinder vom Besuch der Schule abhielten oder sie in einen ungeeigneten
Beruf zwangen. Das gilt auch für das "lieblose" Abschieben in ein
Internat oder die Verheiratung der 17 Jahre alten Tochter, anstatt ihr
die gewünschte Ausbildung zur Hotelkauffrau zu ermöglichen. Hat nur ein
Elternteil das Sorgerecht, so kann ein Missbrauch darin liegen, dass das
Elternrecht des anderen nicht ausreichend zur Geltung gebracht wird.
Unverschuldetes Versagen der Eltern liegt in der Regel in Erkrankungen
begründet. Die Zugehörigkeit zu einer Sekte allein rechtfertigt noch
kein Eingreifen des Staates.
Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip muss dieses Eingreifen dazu
geeignet sein, die Lage des Kindes zu verbessern, und es muss stets
zunächst das mildeste Mittel angewendet werden: Wenn also die Eltern ihr
Kind nicht impfen lassen wollen, obwohl sie in ein Seuchengebiet fahren,
dann ist erst einmal zu prüfen, ob ein Reiseverbot für das Kind
ausreicht. Eine Trennung des Kindes von den Eltern ist nur zulässig,
wenn die Gefahr für das Kind nicht auf andere Weise beseitigt werden
kann. So kann eine Betreuung durch die alkoholgefährdete Mutter Vorrang
vor einer Erziehung im Internat haben.
Das Familiengericht hat auf einvernehmliche Lösungen hinzuwirken. Es
wird von Amts wegen tätig - was freilich voraussetzt, dass es von
Gefährdungen erfährt. Es kann in dringenden Fällen auch sofortige
Maßnahmen treffen. Doch ist die Familie nach wie vor ein Schutzraum. Den
Kampf gegen Missbrauch in dieser verfassungsrechtlich geschützten
Institution hat sich die Politik auf die Fahnen geschrieben -
angetrieben durch furchtbare Einzelfälle von Gewalt und Verwahrlosung
will die Bundesregierung ein schnelleres Eingreifen der Familiengerichte
ermöglichen. Freilich sind mit einer Ausweitung des staatlichen
Wächteramts auch mögliche Eingriffe in funktionierende Familien
verbunden.
Alle Rechte vorbehalten. (c) F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
_____
- 3. August 2007:
Der Journalist Herr Olivier Renault berichtet am 2. August 2007 in einem stündigen Telefoninterview von den Menschenrechtsverletzungen deutscher Jugendämter, von der Pressezensur im Deutschen Staat und von weiteren erschreckenden Erlebnissen während seiner journalistischen Tätigkeit.
Ein sensationelles Interview! Wir danken Herrn Renault von Herzen!
Wir empfehlen, für die Anhörung dieses Interviews Kopfhörer zu benützen. Wir arbeiten noch an der Tonqualität, wollten dieses Interview unserer Leserschaft jedoch nicht lange vorenthalten.
-> erster Teil des Interviews, 2. August 2007
-> zweiter Teil des Interviews, 2. August 2007
-> dritter Teil des Interviews, 2. August 2007
-> vierter Teil des Interviews, 2. August 2007
Olivier Renault: "Die Angst ist, betrachte ich, wenn ich die Leute treffe. Man kann nicht mehr frei am Telefon sprechen, man kann nicht mehr die mails schicken. Wenn man die Leute trifft, dann muss man sein Handy ausbauen - Chip wegmachen, Batterie wegmachen - und erst dann hingehen, damit man nicht abgehört wird.
So wie so ist das Thema auch eine parallele Welt. Die Leute, die von dem Thema nicht betroffen sind, das Elternteil oder der Journalist, der das nicht sieht...kann man nicht denken, dass diese Welt existiert.
Das ist auch der Grund, weshalb man hört nicht so viel von diesem Thema in den Medien. Wenn man etwas sieht von dem Thema in den Medien, man sieht nur eine kurze Reportage im tv, und es wird nicht richtig erklärt, warum das Kind weggenommen wird. Man erklärt nicht die ganze Geschichte gründlich. Man fragt mehr einen Elternteil als Opfer. Das ist oft ein Mensch, der vor der Kamera weint, der schwach ist - man zeigt aber nicht das System von einem Staat, der diese Menschen kriminalisiert. Und einfach Verantwortung (schlecht verständlich) hat.
Das wird nicht - nie gezeigt.
Das ist wirklich eine parallele Welt, die da Angst tut, das macht auch Angst, dass eine solche parallele Welt in einer Demokratie existiert. Wenn man das gründlich sieht und recherchiert, wenn man diese Schicksale von Menschen sieht; dass Menschen völlig normal sind. Dass Menschen in die Psychiatrie eingeliefert werden. Wenn man die Leute kennt, das recherchiert, man sieht, dass die Menschen nicht können, die können gar nichts tun. Weil da ist die Angst, zu denken, dass das Grundgesetz, dass die Rechte...einfach einfach Menschenrechte nicht respektiert werden. Das ist, wenn ich betrachte vor der Kamera, dass die einfachen Menschenrechte nicht nicht respektiert werden - das macht Angst. Es ist wahr, das macht Angst, weil ich habe zum Beispiel in der Abteilung für Menschenrechte in Strassbourg gesagt:
Was passiert, wenn ein 'Otto Normalverbraucher' Hilfe braucht - telefoniert an den Stab EU-Kommissar für Menschenrechte... Was wird geantwortet, wenn der Journalist, der das Thema recherchiert, keine Information bekommen darf?
Das macht Angst, zu sehen, dass die Menschen, die eine Position haben - den Menschen zu helfen, die Menschenrechte zu retten, die Menschenrechte zu unterstützen - nichts tun!
Die machen nicht ihre Arbeit! Das ist, was Angst macht."
- 2. August 2007:
Die Sommerferien scheinen unseren Lesern (noch) nicht das Interesse genommen zu haben. Die -> Beteiligung im Diskussionsforum ist sogar gewachsen. Der Verein "Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller" nutzte zwei Beiträge zu Stellungnahmen, die wichtige Inhalte betreffen.
- 1. August 2007:
Wir veröffentlichen hier das -> Gesprächsprotokoll von gestern, 31. Juli 2007.
Aeneas kann trotz der harten Linie von Frau Burger, die die Gesprächszeit zwischen Mutter und Kind auf 10 Minuten gekürzt hatte, über 20 Minuten Gespräch (genau 23 Minuten, 40 Sekunden - wir wollen jedoch gegenüber Frau Burger nicht kleinlich sein) mit seiner Mutter herausschinden.
Aeneas gegen Ende des Gespräches: "Wir müssen schon wieder aufhören"...und "...deswegen vielleicht kannst Du doch früher anrufen dann" sowie als Antwort auf die Erklärung seiner Mutter "Ich hab Dich ganz lieb, Schatz": "Ich Dich auch".
Eigenartige Äusserung des Kindes, nachdem Aeneas doch gemäss Betreuer Schreiber letzte Woche nicht mit seiner Mutter telefonieren wollte und -> g e m ä s s F r a u E d e l t r a u d B u r g e r "sich durchaus vorstellen" kann, "in diesem Fall vorläufig gar nicht mehr mit der Mutter telefonieren zu wollen".
- 31. Juli 2007:
Wie wird man in Deutschland mundtot gemacht, wenn man sich gegen Menschenrechtsverletzungen des Jugendamtes wehrt?
Eltern berichten:
Herr Miroslaw Kraszewski in einem
-> Interview am 7. Juni 2007, Teil 1
-> Teil 2 des Interviews
Gegen Herrn Kraszewski wurde durch das Jugendamt d r e i M a l der Versuch gemacht, ein Entmündigungsverfahren in die Wege zu leiten.
Herr Kraszewski: "Ein normaler Mensch glaubt an solche Sachen nicht".
Wegen angeblicher Schädlichkeit der polnischen Sprache (Gerichtsbeschluss eines deutschen Familiengerichtes!) für den Sohn von Herrn Kraszewski sieht er seinen Sohn seit 7 ( s i e b e n ) Jahren nicht mehr.
Ein weiteres Opfer eines deutschen Jugendamtes, im
-> Interview am 7. Juni 2007
"Ich bin auch vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin. Und wie gesagt, ich darf alle Leute in Deutschland Polnisch unterrichten; das ist meine Aufgabe hier in Deutschland. Nur einen Menschen darf ich Polnisch nicht unterrichten - das ist mein Sohn".
"Wissen Sie, es spielt eigentlich keine Rolle, ob ich jetzt gebildet bin oder nicht. Ich denke, das ist für jeden Menschen, für jede Mutter oder für jedes Elternteil muss ich sagen einfach schrecklich, so was zu erleben...".
(beide Interviews kurz vor der Sitzung im Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes).
Die Journalistin Frau Dr. Karin Jäckel, Mitglied des deutschen Journalistenverbandes berichtet über die Menschenrechtsverletzungen in Deutschland im Zusammenhang mit deutschen Jugendämtern:
-> Interview am 7. Juni 2007, ebenfalls in Brüssel vor der Sitzung des Petitionsausschusses
Frau Ute Lehmann, ebenfalls Opfer eines deutschen Jugendamtes,
-> Videodokumentation: Aussage während des Symposiums vom 2. Juli 2007 "Gebt mir meine Kind zurück - Borreliose, Münchhausen-by-proxy-Syndrom und medizinisches Gutachterwesen - der Fall Aeneas Heller, Bamberg"
- 31. Juli 2007:
Wieder eine Erscheinung, die -> deutlich auf den Ärztestreit um die Borreliose hinweist. DasErste.de
Wir erinnern daran, dass Prof. Rascher Aeneas mit der Behauptung aus seiner Familie gerissen hat, Zitat:
"Eine langjährige antibiotische Therapie wegen einer Borreliose im Folgestadium ist medizinisch n i c h t begründet und n i c h t indiziert." (Seite 7 des "Gutachtens" von -> Prof. Rascher vom 18.08.2004)
- 30. Juli 2007:
Frau Edeltraud Burger, Leiterin der Geschwister-Gummi-Stiftung in Ihrem -> Schreiben von heute, 30.07.07 an den Rechtsanwalt Stefan Hambura:
"Aeneas kann sich durchaus vorstellen, in diesem Fal[ vorläufig gar nicht mehr mit der Mutter telefonieren zu wollen".
Der Wille eines Kindes scheint nur noch eine Kopfgeburt zu sein.
Wirkt die -> Psychotherapie? Wenn ein Kind -> eine Woche vorher am Telefon weint und seiner Mutter erklärt, dass es zu ihr zurück wolle, kann es dann in der nächsten Woche ernsthaft erklären: "Ich kann mir vorstellen, nicht mehr mit Mama telefonieren zu wollen, wenn auf die Bedingungen, die meine Betreuer stellen, nicht eingegangen wird"
Keine Angst, Frau Burger, wir werden uns schon an die -> durch das Jugendamt erpressten Vorgaben halten.
Der Vereinsvorstand hat nach langer Aussprache e i n s t i m m i g beschlossen, ihren Forderungen nachzukommen: Keine Kommunikation mehr innerhalb der Geschwister-Gummi-Stiftung, die die "pädagogische Arbeit" (siehe -> Protokoll vom 19.07.07 von Frau Beate Schön und Rechtsanwalt Stefan Hambura), behindern könnte. Also wird das Kind auch nicht mehr "belastet" und kann fröhlich die Verwöhnung bei Ihnen in der Stiftung geniessen.
Wir können uns nur noch einmal wünschen:
L a s s e n S i e e s i h m g u t g e h e n !
- 29. Juli 2007:
Neueröffnung der -> Rubrik Zwangspsychiatrisierung. Vorstellung der -> Geschichte von Frau Christine Wettering.
- 29. Juli 2007:
Das -> Verfahren gegen Dr. Strauch wurde wieder aufgenommen. Frau Petra Heller hatte im Jahre 2004 Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung erstattet.
- 28. Juli 2007:
Warum darf Aeneas nicht mit seiner Mutter telefonieren?
Frau Anneliese Oeschger, Praesidentin der der Konferenz der Nicht-Regierungs- Organisationen des Europarates -> setzt sich weiter fuer menschliche, normale Umstaende ein:
- 28. Juli 2007:
-> Schriftsatz von Dr. Frank Roeser an das Jugendamt von gestern, 27. Juli 07.
Frau Ebertsch sicherte Herrn Dr. Roeser am Telefon zu, dass Aeneas in der Geschwister-Gummi-Stiftung bleiben kann.
Wir hoffen sehr, dass dies auch Aeneas umgehend mitgeteilt wurde, um ihm die unerträgliche Spannung zu nehmen, und er nicht länger diesbezüglich im Ungewissen gelassen wird.
- 28. Juli 2007:
Die Heldentaten der Mitarbeiter des Stadtjugendamtes Bamberg werden nun nach und nach ebenfalls auf einer gesonderten Rubrik veröffentlicht. Wir beginnen mit dem -> Albtraum der letzten Woche.
- 28. Juli 2007:
Hier die Schreiben von Rechtsanwalt Stefan Hambura zur Bestätigung der Forderungen des Jugendamtes an Frau Petra Heller:
-> Schreiben an die Stiftung
-> Schreiben an das Jugendamt
- 27. Juli 2007:
Die Präsidentin der Nicht-Regierungs-Organisationen des Europarates, Frau Anneliese Oeschger, stellt uns Ihr -> Schreiben von gestern, 26. Juli 2007 an Herrn Schneider und Frau Ebertsch vom Jugendamt Stadt Bamberg zur Veröffentlichung zur Verfügung!
- 26. Juli 2007:
Interessante -> Beiträge im Diskussionsforum, die wegen der -> Akutsituation der letzten Woche erst jetzt alle veröffentlicht werden können. Wir bedanken uns insbesondere bei Frau Kohlmeyer, wobei wir bezüglich der Person von Dr. Strauch unsere Vorbehalte haben! Wir empfehlen Ihnen die Lektüre seines -> Gutachtens über Frau Petra Heller, das die Kindeswegnahme verursachte!
- 25. Juli 2007:
Wir berichteten am vergangenen Donnerstag quasi live über den Gesprächsverlauf in Kulmbach, wo über das Schicksal von Aeneas gesprochen worden war.
Wir veröffentlichen hier die Protokolle über die erschütternden Ereignisse der letzten Woche :
-> Protokoll des Gespräches vom 19. Juli 2007 in der Geschwister-Gummi-Stiftung, in welchem die Drohung, Aeneas in ein anderes Heim zu verschieben, offen vor dem durch Frau Heller zu ihrer Vertretung bevollmächtigten Anwalt und der bevollmächtigten Schwester von Frau Heller ausgesprochen wurde. Ausserdem meint das Jugendamt keine Akteneinsicht gewähren zu müssen, wenn ein Anwalt den Antrag auf Einsicht in die Akte stellt... Ein dem Europäischen Parlament bereits bekanntes Phänomen.
-> Protokoll des Telefonates vom 24. Juli 2007, in welchem behauptet wurde, Aeneas wolle nicht mit seiner Mutter sprechen. Nur schon die Tatsache, dass der Betreuer nicht den geringsten Versuch unternahm, Aeneas dazu zu bewegen, doch mit seiner Mutter zu sprechen, spricht eine deutliche Sprache.
-> Die Schreiben von Frau Petra Heller an die Leiterin des Heimes und -> an Herrn Schneider, den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes. Frau Heller geht aus Liebe zu ihrem Kind auf die Erpressungen des Jugendamtes ein.
-> Wir erinnern an die Aussage von Aeneas, die er im Telefonat vom 17. Juli 2007 w e i n e n d machte: "Ja, ich weiss nicht, wie ich mich verhalten soll. Hier gefällts mir, aber ich will auch zu Dir irgendwann mal zurück!"
Das Kind wird nun eindeutig durch Jugendamt und Heim für seine Aussage, er wolle zu seiner Mutter zurück, bestraft.
Für die Mitarbeiter des Jugendamtes heisst KINDESWOHL = WINDESKOHL.
L I E B E R A E N I ! ! ! H A L T D U R C H ! ! !
-> Hier ein weiterer Offener Brief über die Entfremdung von Aeneas durch das Jugendamt Stadt Bamberg an die EU-Parlamentsmitglieder
- 24. Juli 2007:
Die -> english section wurde um einige aktuelle Informationen ergänzt.
- 19. Juli 2007:
Wir berichten hier quasi live:
Heute sollte das sogenannte "Hilfeplangespräch" in der Geschwister-Gummi-Stiftung in Kulmbach stattfinden. Frau Petra Heller rief in der Stiftung an und hoffte, per Telefon wenigstens ihren Standpunkt einbringen zu können. Sie war von Frau Ebertsch formell -> zu dem Termin geladen worden. Also konnte Frau Heller davon ausgehen, dass sie Ihre Sichtweise zumindest darlegen könnte, wenn sie sich auch vielleicht nicht an einem Austausch beteiligen könnte.
Als persönliche Vertretung schickte Frau Petra Heller ihren bevollmächtigten Anwalt Stefan Hambura und ihre Schwester, Frau Beate Schön, die das Sorgerecht für Aeneas hilfsweise bei Gericht beantragt hatte, zu dem Hilfeplangespräch.
13:30 Uhr:
Frau Burger wollte Frau Heller dies nicht zugestehen. Sie sagte gegenüber Frau Heller am Telefon, W E I L der Anwalt von Frau Heller gekommen sei, müsse überlegt werden, ob das Hilfeplangespräch überhaupt stattfinden würde.
Eine Viertelstunde später erklärte Anwalt Stefan Hambura Frau Heller gegenüber telefonisch, dass kein Hilfeplangespräch stattfinden würde, sondern ein Krisengespräch. Es werde diskutiert, ob Aeneas von der Geschwister-Gummi-Stiftung weg an einen anderen Ort hin verschoben werden soll. Eine Vertretung des Jugendamtes und der leibliche Vater seien da.
Aeneas sei heute nicht in der Geschwister-Gummi-Stiftung. Er hätte einen Termin ausserhalb der Stiftung. Noch am Dienstag hatte Aeneas -> gegenüber seiner Mutter erklärt, dass er zu dem Gespräch am Donnerstag eingeladen sei.
Wollte man verhindern, dass der Anwalt der Mutter, Herr Stefan Hambura, Aeneas die Wahrheit mitteilen kann?
Hatte man Angst, dass Herr Hambura, als kompetenter Jurist dem Jungen bestätigt, dass seine Mutter ihn wirklich nicht besuchen kann, weil tatsächlich ein Entmündigungsverfahren gegen sie läuft?
Hatte man Angst, dass Aeneas, gestärkt durch die Anwesenheit seiner Tante Beate Schön und ermutigt durch die Präsenz des Anwaltes seiner Mutter, Herrn Stefan Hambura, in diesem Hilfeplangespräch noch einmal deutlich sagen würde, dass er zu seiner Mutter zurück wolle?
Aeneas braucht offenbar Unterstützung, um ausdrücken zu können, was ihn wirklich bewegt, weil er anscheinend von der Umgebung in der er lebt, unter Druck gesetzt wird. Das kann man deutlich am Verlauf des Telefonates, das Aeneas zwei Tage vor dem Hilfeplangespräch mit seiner Mutter geführt hatte, und an dem Verhalten Frau Burgers und den Vertretern des Jugendamtes nachweisen.
Nachdem der Sprecher des Vereines durch den kurzen Satz, den er Aeneas sagen konnte, Aeneas zu spüren gab: "Du und Deine Mama, Ihr seid nicht allein. Da gibt es Menschen, die beschützen Euch!" ist Aeneas zum erstenmal in einem der Telefonate spontan in Weinen ausgebrochen und hat so unmissverständlich und sehr authentisch zum Ausdruck gebracht, in welche Spannungssituation ihn das Jugendamt und die Behörden bringen:"Ja, ich weiss nicht, wie ich mich verhalten soll! Hier gefällt's mir, aber ich will auch zu Dir irgendwann einmal zurück!"
Die Mutter, die das Beste für ihr Kind will, hat dem geplagten Jungen sofort Entlastung geboten, indem sie ihm versicherte, er könne in der Geschwister-Gummi-Stiftung bleiben, auch wenn sie das Sorgerecht wiederbekäme. Sie hat die Spannung aufgehoben!
Und was tun die Behörden und ihre Helfer?
Sie lassen die Strafe auf dem Fuss folgen. Aeneas bekommt das Fax seiner Mutter nicht ausgehändigt, indem sie ihm nochmals, die erlösende Zusage, gibt: "Du entscheidest, wo Du leben willst, wenn das Sorgerecht bei mir ist!"
Aeneas kann nicht beim Hilfeplangespräch teilnehmen, und er soll nur noch 10 Minuten pro Woche mit seiner Mutter telefonieren dürfen.
Das Signal der Behörden ist deutlich!
Wenn Aeneas sagt, was er will, dann wird er bestraft: Beschränkung des Kontaktes zu seiner Mutter, Verschiebung an einen anderen Ort. Verweigerung der Selbstbestimmung durch seine Abwesenheit beim Hilfeplangespräch.
Warum hat man Aeneas nicht gestärkt, an dem Hilfeplangespräch teilzunehmen und seine Wünsche selbstbewusst zu äussern?
Petra Heller hatte ja Aeneas in dem Fax und dem Brief noch einmal deutlich gemacht, dass er in der Geschwister-Gummi-Stiftung bleiben könne, wenn er will, auch wenn sie das Sorgerecht wiederbekäme. Sie hat ihrem Sohn nochmals in Erinnerung gerufen, dass sie Aeneas Wunsch nachgekommen war, in das Internat des Thomanerchores einzutreten, als er noch bei ihr lebte. Sie wollte ihm mit dieser Erinnerung das Vertrauen geben, dass sie keine leere Versprechung macht, wenn sie Aeneas vorschlägt, er könne in der Geschwister-Gummi-Stiftung bleiben, falls sie das Sorgerecht wiederzu rückbekäme. Diesen Brief und dieses Fax jedoch will man Aeneas nicht geben.
Wenn Aeneas nun wieder in die Inkognito-Pflege verschoben wird, weil die Menschenrechtsgruppierung Verein "Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller" sich Sorgen um das Kind macht (der Sprecher des Vereines hatte heute Morgen noch versucht, ein Gespräch mit Frau Burger zu führen bzw. der Betreuerin, Frau Feldmeyer, die das -> Gespräch zwischen Mutter und Kind am Dienstag, 17. Juli 2007 begleitet und immer wieder unterbrochen hatte, dann bestraft das Jugendamt tatsächlich das Kind f ü r d i e V e r w e i g e r u n g s h a l t u n g d e r B e h ö r d e n !
....Wie lange versucht der Verein "Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller" schon, mit Frau Burger ins Gespräch zu kommen...
Wenn Frau Burger mit dem Verein in ein Gespräch getreten wäre, wenn sie Aeneas nicht mit Falschbehauptungen gegen seine Mutter manipuliert hätte, wenn Frau Burger die Gespräche zwischen Mutter und Kind nicht zensieren würde und hilfreich die Beziehung zwischen Mutter und Kind stärken würde, hätte der Verein es nicht nötig, die Mutter zu bitten, ob nicht ein Gespräch zwischen Mutter und Kind benutzt werden könnte, um Aeneas wichtige Informationen zu geben, die sonst nie ihn herankommen, weil alles zensiert wird.
Die Versuche des Vereines, mit Frau Burger zu sprechen, wurden von ihr immer abgeblockt. Siehe dazu den -> Offenen Brief vom 11. Mai 2007.
Alle Faxschreiben des Vereines an Frau Burger in der Angelegenheit Aeneas Heller werden hier alsbald in chronologischer Übersicht veröffentlicht.
15:25 Uhr:
Ein nächstes Telefonat zwischen Frau Petra Heller und dem Anwalt Hambura verlief folgendermassen:
Frau Burger fordert, der Verein solle nicht mehr dazwischensprechen, wenn Mutter und Kind miteinander telefonieren.
Für das -> Gespräch vom letzten Dienstag, 17. Juli 2007 war zwischen Frau Heller und dem Vereinsvorstand ausgemacht worden, dass der Sprecher des Vereines Aeneas einiges erklärt. Die Betreuerin hatte dies jedoch nicht zugelassen. Herr Hambura erklärte Frau Heller, Frau Burger wolle Aeneas ein Fax von Frau Heller, dass sie an ihren Sohn geschrieben hatte, n i c h t an Aeneas weitergeben.
Zensur von seiten Frau Burgers, wie eh und je.
Auch hatte Frau Burger in dem nun stattfindenden "Krisengespräch" bereits gefordert, dass die Gespräche zwischen Mutter und Kind nur noch 10 oder 15 Minuten dauern sollten - insbesondere, wenn Aeneas früher aufhören wolle... (es war von Aeneas noch nie geäussert worden, dass er das Gespräch mit seiner Mutter abkürzen wolle)
Bisher hatte Aeneas immer gerne bis zu 30 Minuten mit seiner Mutter geplaudert. Die Gespräche waren von den Betreuern oder Betreuerinnen auf Seiten der Geschwister-Gummi-Stiftung jeweils unterbrochen worden, wenn ein Thema angeschnitten wurde, das die Wahrheit über diesen illegalen Sorgerechtsentzug und die Entfremdungstaktik von Jugendamt, Gericht und Frau Burger ans Licht befördert hätte...
16:00 Uhr:
Anwalt Hambura berichtet telefonisch, er habe das Jugendamt aufgefordert, eine vertrauensbildende Massnahme zu ergreifen:
Mitarbeiter des Jugendamtes sollten zusammen mit Herrn Hambura und Frau Schön einen Auslandskontakt zwischen Mutter und Kind begleiten.
Das Jugendamt nimmt die Drohung, Aeneas woanders hin zu verschieben, NICHT zurück.
Das Jugendamt erwartet eine schriftliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Hambura bis zum 30. Juli 2007.
Frau Edeltraud Burger will das Faxschreiben von Frau Petra Heller definitiv NICHT weiterleiten. Die Mutter von Aeneas hatte ihm in diesem Fax das, was sie bereits im Telefonat vom Dienstag, 17. Juli 2007 angeboten hatte, noch einmal schriftlich bekräftigt:
Aeneas könnte, wenn das Sorgerecht bei seiner Mutter wäre, in der Geschwister-Gummi-Stiftung bleiben. Frau Heller wollte damit dem Kind sagen: "Wenn das Sorgerecht bei mir, Deiner Mama ist, dann kannst Du selber entscheiden, was Du möchtest. Wenn es beim Jugendamt bleibt, dann wird immer das Jugendamt über Dich entscheiden." Weiter hatte Frau Heller ihrem Sohn in dem Fax-Schreiben Dokumente zum Entmündigungsverfahren erklären wollen, die sie ihm ebenfalls geschickt hatte.
Frau Edeltraud Burger will also diese Informationen nicht an das Kind gelangen lassen, da Aeneas dadurch natürlich sofort eine grosse Erlösung aus seinem Konflikt, in dem es steht, erfahren würde und Frau Heller ihren Schutz, den sie dem Kind durch die
Öffentlichkeitsarbeit zukommen lässt, weiter ausdehnen würde. Wenn Aeneas keine Angst mehr haben muss, dass er aus der Geschwister-Gummi-Stiftung weg muss und auch keine Angst mehr haben muss, dass er seine Mutter nie mehr sieht, ist der Konflikt, den er auch im Gespräch am Dienstag so deutlich und weinender Weise geäussert hatte, aufgelöst (siehe Seite 8 des -> Protokolls vom Dienstag, 17. Juli 2007).
Die anwesenden Mitarbeiter des Jugendamtes, Herr Schreiber und Frau Ebertsch, zeigen keine Reaktion auf die Angebote des Anwaltes von Frau Heller.
Die Vertreter des Jugendamtes Stadt Bamberg und Frau Burger haben in dem "Krisengespräch" ihr hässlichstes Gesicht gezeigt:
- Die Angebote von Frau Heller, ihr Einsatz und die Kompromissbereitschaft werden ignoriert. Das Jugendamt verweigert so jede Zusammenarbeit.
- Zensur von Seiten von Frau Burger; die Beziehung zwischen Mutter und Kind kann nicht normal fliessen.
- Und harte Drohung und Bestrafung des Kindes durch Verschiebung an einen anderen Ort durch das Jugendamt.
WO ARBEITET DAS JUGENDAMT FÜR DAS KINDESWOHL?
WO ARBEITET FRAU BURGER FÜR DAS KINDESWOHL?
Wir veröffentlichen -> hier noch einmal die letzte Seite des psychiatrischen Gutachtens von Frau Isabella Jäger ber die "TRENNUNGSTRAUMATISIERUNG" von Aeneas durch die Behörden.
WENN AENEAS VERSCHOBEN WIRD ODER DER KONTAKT ZUR MUTTER - dies nach dem Gespräch vom 17 Juli !!! - BESCHNITTEN WIRD, ist dies eine weitere
K I N D E S M I S S H A N D L U N G D U R C H D A S
J U G E N D A M T
Glaubt man etwa, die Mitarbeiter des Jugendamtes und der Geschwister-Gummi- Stiftung hätten dann ihre Ruhe?
Die Empörung über eine weitere Traumatisierung von Aeneas würde bei den Mitstreitern von Frau Heller ins Masslose gesteigert.
- 18. Juli 2007:
Der -> Dritte Teil der Offenen Briefe in der Reihe "Estrangement of Aeneas Heller" vom 18. Juli 2007 an die Abgeordneten des Eurpäischen Parlamentes findet sich auf der -> Rubrik "Offene Briefe an die Verantwortlichen"
- 18. Juli 2007:
Lieber, lieber Aeneas!
Wir veröffentlichen dieses -> Gesprächsprotokoll vom 17. Juli 2007 zu Deinem und Deiner Mutter Schutz. Wir müssen das machen, weil Du nur so wieder zu Deiner Mama zurückkommen kannst. Sie uns deswegen nicht böse!
Dass Du nicht bei Deiner Mutter sein kannst, ist eine ganz schlimme Menschenrechtsverletzung!
Deine Mama hat Dich unendlich lieb, das haben wir alle gemerkt in den vielen Monaten, seit wir ihr helfen, um Dich zu kämpfen!
Und weil Sie Dich so lieb hat, deshalb kann sie Dich nicht in Deutschland besuchen. A l l e , d i e d i e B e w e i s e g e l e s e n h a b e n , w i s s e n d a s u n d a l l e f i n d e n , d a s s d a s f ü r D e i n e M a m a w i r k l i c h g e f ä h r l i c h s e i n w ü r d e .
Du hast ja auch schon erfahren, dass Dich die Richter angelogen haben, dass Dir der Dr. Kratz nicht gesagt hat, dass Deine Mama Dich besuchen möchte. Alles Lügen von Menschen, die Dir sagen, sie würden Dich mögen......
Wir und das Europäische Parlament und ganz viele Menschen wissen, wer Dich wirklich lieb hat:
D E I N E M A M A !
Und wir sagen das immer mehr Menschen!
Sei weiterhin so mutig und sag allen ganz deutlich, dass Du unbedingt zur Mama zurück möchtest, wie Du es in dem Gespräch gestern gesagt hast!
D A N N W I R D A L L E S G U T !
Der Verein "Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller"
- 17. Juli 2007:
Eine weitere Reaktion eine MPE (member of European Parliament):
Die Sache wird überprüft:
Betreff:
RE: CASE HELLER
Von:
"MIKKO Marianne ASSISTANT" <marianne.mikko-assistant@europarl.europa.eu>
Datum:
Di, 17.07.2007, 15:40
An:
mail@petra-heller.com
Priorität:
Normal
Optionen:
<small>Alle Kopfzeilen anzeigen <script type="text/javascript" language="javascript"></script>Dies als Datei herunterladen</small>
Dear Ms Schön, thank you for the letter you sent us.
We will investigate the circumstances of the case.
Until we are satisfactorily
informed, the deputy will refrain from taking any stance.
Meanwhile let us point out that according to the democratic
principle of separation
of powers, the legislative power should not and can
not take any influence on the
judicial power. Also, according to
the subsidiarity principle, the decisions should
be taken as close to the citizens as possible.
With best wishes, office of Marianne Mikko MEP
Rue Wiertz 60 Brussels B-1047
Belgium Tel + 32-2-284-7122
Fax + 32-2-284-9122
17. Juli 2007:
Frau Adeline Hazan, Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am Europäischen Parlament, bezeugt ihre Solidarität noch mit einem Schreiben an Frau Petra Heller:
- 17. Juli 2007:
Sehr geehrte Frau Burger!
Im Auftrag des Vorstandes des Vereines "Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller" richtet der Bearbeiter der Seite die folgenden Ausfhrungen an Sie:
Der Verein "Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller" muss seine Nachricht vom 16. Juli an Sie ergänzen und korrigieren:
Das Fax, das wir Ihnen mit dem Schreiben vom 16. April 2007 als Beilage gesendet hatten, enthielt die Seiten 19, 20 und 27 des Gutachtens vom Frau Isabella Jäger, Sachverständige im Umgangsrechtsverfahren Petra Heller gegen Stadtjugendamt Bamberg.
Die Seiten 19 und 20 hatten Sie damals von uns in der Beilage erhalten, um zu zeigen, wie inkompetent Frau Jägers Gutachterei bzw. wie falsch ihre Aussagen im Gutachten vom 22. April 2006 bezüglich der angeblichen Angst von Aeneas gegenüber seiner Mutter waren.
Auf die Seite 27, wo es sich um die schwere Trennungstraumatisierung von Aeneas handelt, wollten wir Sie im gestrigen Schreiben vor allen Dingen noch einmal aufmerksam machen, weil die Drohung des Dekans Jürgen Zinck, Aeneas zu verschieben, kürzlich geäussert wurde.
Sie erhalten das gestrige E-mail-Schreiben heute noch per Fax und bald mitn der Post.
Mit freundlichen Grüssen,
Der Vorstand des Vereines "Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller"
________________________________________________________
Der -> Link auf die Seite 27 des jägerschen Gutachtens wird hier separat noch einmal gesetzt.
- 16. Juli 2007:
Veröffentlichung der -> Ablehnung von Prof. Rascher als Zeuge.
- 16. Juli 2007:
Veröffentlichung einer aktuellen E-Mail des Vereines "Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller" an Frau Edeltraud Burger, Leiterin der Geschwister-Gummi-Stiftung in Kulmbach, Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Burger!
Ein Hilfeplangespräch steht an. Sie erklärten gegenüber Frau Petra Heller, es sei im ersten Hilfeplangespräch die Rückführung von Aeneas in seine Herkunftsfamilie nicht als Ziel gesetzt worden.
Wir fordern Sie hiermit auf, alles daran zu setzen, dass dieses Ziel im Hilfeplangespräch als geltendes Gesetz sofort für bindend erklärt wird und Ihre Kenntnisse über den Fall Heller, die sie sich inzwischen erworben haben, in das Gespräch mit einzubringen.
Insbesondere die Zwangspsychiatrisierung, die für Frau Petra Heller noch immer durch das Gericht verfolgt wird, sollte in dem Gespräch Thema sein. Durch dieses Verfahren wird verunmöglicht, dass Frau Heller an einem solchen Hilfeplangespräch teilnehmen kann. Auch die Aufhebung des
Verfahrens könnte inzwischen nur als eine Finte, um Frau Petra Heller nach Deutschland zu locken, betrachtet werden.
Der Verein "Komitee zur Befreiung von Aeneas Heller" rät Frau Petra Heller ausdrücklich davon ab, Deutschland zu besuchen, solange die Herren Richter Dr. Lassmann und Herbst noch in ihren Ämtern sind.
Wir fordern Sie hiermit auf, einen Auslandskontakt von Aeneas und Frau Petra Heller zu ermöglichen. Eine Begegnung zwischen Mutter und Kind muss ermöglicht werden.
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie die Gesamtsituation in diesem
Hilfeplangespräch auf Grundlage der Akten, die auf
www.petra-heller.com veröffentlicht sind, darstellen und entsprechend menschlich dafür
plädieren, dass ein Kontakt im Ausland zwischen Mutter und Kind ermöglicht wird.
Für Organisation, unabhängige Beobachtung etc stellen wir Mitarbeiter des Vereines und weitere Menschen, die sich in dem Fall engagieren möchten, zur Verfügung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder elektronisch zur Verfügung.
Zu Ihrer Information:
Der Z W E I T E Offene Brief an die Mitglieder des Europäischen
Parlamentes über Ihre Methoden wurde vor zwei Tagen veröffentlicht und ergeht in wenigen Stunden an die ersten Parlamentarier:
http://www.petra-heller.com/fileadmin/user_upload/petra-heller/A/Estrangement_part_2.pdfAusserdem hat der Verein ein Gesprächsprotokoll über ein Telefonat des Dekan Jürgen Zinck mit Frau Gerda Munz veröffentlicht:
http://www.petra-heller.com/AKTUELLES_nach_Datum.146.0.html#3260Der Dekan droht mit einer weiteren Verschiebung von Aeneas aus der Geschwister-Gummi-Stiftung weg.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie Frau Petra Heller gegenüber in von uns protokollierten Gesprächen erklärten, sie hätten Aeneas immer wieder versichert, er könne in der Geschwister-Gummi-Stiftung bleiben, so lange er dies möchte.
Wir haben Sie in verschiedenen Schreiben aufgefordert, das Kind und die Familie nicht zu tangieren, wenn wir als Menschenrechtsgruppierung mit Ihnen das Gespräch suchen.
S I E , Frau Burger, verweigerten auch Frau Munz das Gespräch.
UNSER VEREIN WIRD S I E AUS IHRER VERANTWORTUNG KEINESFALLS ENTLASSEN, WENN SIE ES ZULASSEN, DASS AENEAS WIEDER WOANDERS HIN VERBRACHT WIRD.
Wir haben Ihnen mit Faxschreiben vom 16. April 2007 den Auszug aus dem Gutachten von Dipl. Psych. Isabella Jäger gesandt, der über die
Trennungstraumatisierung von Aeneas deutliche Aussagen macht (Anhang).
WOLLEN SIE SICH AN AENEAS EIN WEITERES MAL SCHWER VERSCHULDEN?
Der Verein veröffentlicht in der nächsten Woche alle unsere Schreiben an Sie, wenn Sie jetzt nicht e n t s c h e i d e n d p o s i t i v
reagieren. Dadurch würde deutlich, wie viel Sie eigentlich wissen bzw. wissen müssten über die Angelegenheit Heller.
Wir fragen uns sowieso, wie Sie an diesem Hilfeplangespräch zum Wohle von Aeneas teilnehmen wollen, wenn Sie sich nicht an den Tatsachen
orientieren, wie: Unter welchen Umständen lebt die Mutter, wie ist die Gesamtsituation politisch in Deutschland, welche Formen von Kinderhandel wird betrieben usw.?
Der Verein hat alle Gesprächsprotokolle der Telefonate zwischen Ihnen und Frau Petra Heller ins Reine geschrieben. Diese werden dem Europäischen Parlament ebenfalls übergeben, wenn Sie jetzt nicht positiv reagieren.
Wir haben erfahren, dass Sie mit Aeneas wieder auf die Internetseite
www.petra-heller.com gehen wollen.
Wir hoffen, dies geschieht diesmal in der Absicht, das Kind nicht gegen seine Mutter oder gegen seine Verwandten a u f z u h e t z e n , wie es schon einmal geschehen ist. Beim letzten solchen Manipulationsversuch wurde durch die Aussagen von Aeneas gegenber seiner Mutter am Telefon deutlich, dass Aeneas nur bestimmte Informationen vorgehalten bekommt, andere nicht. Dadurch entsteht für ihn natürlich das Bild, wie er sich gegenüber seiner Mutter äusserte: "Da stehen lauter Lügen".
Die obengenannten Offenen Briefe in Englisch und Deutsch sind nur eine kleine Kostprobe für Ihren Umgang mit Aeneas und Frau Petra Heller in Wort und Tat.
mail(at)petra-heller.com
Mit freu