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000
20.10.2005, 18:42 Uhr
Enigma
Ein konkretes Beispiel von gesetzeswidriger Scharlatanerie? Ich habe diese beiden nicht zufällig ausgewählt, sondern deshalb, weil sie zum System Jan van Helsing gehören. Mehr dazu kann man der Homepage von All-Para
http://www.all-para.de/start.htmlentnehmen, sowie der Aktion JoHo Folge 2
http://executor57.net/forum/messages/87683.htmDie Frage ist, wie sind „Geistheilung“ und „Rückführung“, siehe
http://www.all-para.de/rg.html(auf der Seite ist auch ein Link zur speziellen Seite von Karin Feistle
http://www.engelkraft.de/ ) der beiden rechtlich zu beurteilen? Mit welchen ganz konkreten Vorwürfen könnte man eine Strafanzeige gegen beide oder einen von beiden begründen?
Ich frage deshalb, weil hier wohl Leute sind, die sich da besser auskennen als ich. Man kann sich wirklich nicht um alles so intensiv kümmern.
Enigma
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Enigma
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http://www.agpf.de--------------------------------------------------------------------------------
Dieser Post wurde am 20.10.2005 um 18:47 Uhr von Behrmann.Kinderarzt editiert.
001
20.10.2005, 18:52 Uhr
Behrmann.Kinderarzt
Operator
Zu dem letzten Link.
Das wäre rechtlich auf Betrug hin zu prüfen:
Jegliche Art der Hilfe ist auf Spendenbasis, um damit ALLEN dieses weitergeben zu können ,und um ALLEN einer kleiner Engelshelfer auf ihrem Weg zu sein.
Den kann man verklagen,wenn er keine Unheilpraktikerzulassung hat:
http://www.all-para.de/rg.htmlDurch meine Arbeit vor vielen Jahren mit Dr. Alberts habe ich mir die Technik der Hypnose angeeignet und führte schon zahlreiche Rückführungen , gerade bei Betroffenen durch.
Wer Interesse hat bei mir eine Rückführung durchführen zu lassen der melde sich bei mir. Eine Rückführung (Ca. 2 Stunden) verlange ich bei ERFOLG 50 EURO ansonsten für den Arbeitsaufwand 25 EURO
KOMMENTAR:
Es ist natürlich alles Scharlatanerie-Mist.
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Dieser Post wurde am 20.10.2005 um 18:56 Uhr von Behrmann.Kinderarzt editiert.
002
20.10.2005, 19:11 Uhr
40_Fieber
Operator
Mhh...
http://www.engelkraft.de/Zitat:
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Leider musste ich meine alte Homepage schließen, da es in Deutschland nicht erlaubt ist als Geistheiler zu arbeiten. Denn in der BRD wird die Ausführung dieser Arbeit durch Menschen , die weder Arzt oder Heilpraktiker sind, unter Strafe gestellt.
Somit werde ich EUCH nun durch Gebete helfen, denn einst wird der Tag kommen das wir anerkannt werden, bis zu diesem Zeitpunkt bleibt uns ALLEN nur das Gebet, und wer kann uns das Beten zu Gott verbieten ?
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Das ist ja interessant. Die Seite hat im Titel angegeben:
Zitat:
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Fernheilung,Heilbehandlung,Geistheilung,Reiki,Energetischer Ausgleich von Karin Feistle
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Beten... soso.
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40_Fieber
November 2005
003
20.10.2005, 19:17 Uhr
Behrmann.Kinderarzt
Operator
Und schon ist sie dran.
Betrug mit Unheilpraktikerzulassung ist NOCH erlaubt,aber ohne nicht:
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
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Dieser Post wurde am 20.10.2005 um 19:21 Uhr von Behrmann.Kinderarzt editiert.
004
20.10.2005, 20:09 Uhr
Behrmann.Kinderarzt
Operator
Es gibt keine "Geistheiler",sondern nur Scharlatanerie-Betrüger,die das behaupten:
http://www.kidmed.de/forum/showtopic.php?threadid=8004&time=