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Author Topic: Agenda 2010: Sterben in Berlin  (Read 4138 times)

ama

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Agenda 2010: Sterben in Berlin
« on: January 22, 2010, 04:42:31 PM »

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0122/berlin/0036/index.html

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Zeitung vom 22.01.2010
Archiv » 2010 » 22. Januar » Berlin

Masern an der Rudolf-Steiner-Schule
Amt schickt auch gesunde Kinder nach Hause

Thorkit Treichel

Rund 260 Kinder der Rudolf-Steiner-Schule in Dahlem müssen seit Montag nicht mehr zur Schule gehen. Das ordnete das Gesundheitsamt Steglitz-Zehlendorf an, nachdem in der Schule Masern aufgetreten waren. "Vier Masernfälle sind bestätigt. Bei fünf weiteren Kindern besteht der Verdacht einer Masernerkrankung", sagte gestern die Gesundheitsstadträtin des Bezirks, Barbara Loth (SPD), auf Anfrage. Einem Kind gehe es wieder gut, bei drei Schülern sei die Krankheit auf dem Rückzug, ein anderes Kind leide unter heftigen Symptomen, etwa hohem Fieber. Bis zum 29. Januar müssen alle Schüler zu Hause bleiben, die nicht geimpft sind und die Masern noch nicht hatten. Das ist nach Angaben des Geschäftsführers der Schule, Friedrich Ohlendorf, rund ein Drittel der insgesamt 785 Schüler.

Eingeschleppt wurde die meldepflichtige Infektionskrankheit "wahrscheinlich von einem Kind aus der Mittelstufe, das über Weihnachten in Indien war", berichtete Ohlendorf. "Das Kind war zwei, drei Tage völlig symptomfrei. Dann ist es an einer fiebrigen Erkältung erkrankt." Nach Angaben von Susanne Glasmacher, Sprecherin des Robert-Koch-Instituts (RKI), vergehen nach der Infektion acht bis zehn Tage, bis die ersten Symptome auftreten. Infiziert hätten sich vor allem Mitschüler derselben Klasse beziehungsweise der Nachbarklasse, sagte Ohlendorf.

Als in der Schule bekannt wurde, dass es sich um Masern handele, sei das Gesundheitsamt benachrichtigt worden. Während Ohlendorf die Anordnung des Gesundheitsamtes begrüßte und von "einer angenehmen Kooperation" sprach, sind einige Eltern der anthroposophischen Einrichtung offenbar zu einer anderen Einschätzung gekommen.

"Uns rufen viele empörte Eltern an, deren Kinder nicht geimpft sind, weil sie der Meinung sind, dass Kinder Masern durchmachen müssen", berichtete Stadträtin Loth.Die Impfrate in der Bevölkerung betrage 70 Prozent, in Rudolf-Steiner-Schulen liege sie oftmals unter 50 Prozent. "In diesen Schulen treten häufiger Masernfälle auf, weil die Eltern vehemente Impfgegner sind. Dabei können Masern zum Tod führen."

Ein Vater, von Beruf Anwalt, wolle vor Gericht erzwingen, dass die Kinder, die jetzt zu Hause sind, wieder zur Schule gehen dürfen. In einem Brief des Anwalts an die Stadträtin heißt es: "Allein die Tatsache, dass Masern auch tödlich verlaufen können, gibt der Gesundheitsverwaltung meines Erachtens nicht das Recht, derartig einschneidende Maßnahmen zu ergreifen."

"Masern sind hoch ansteckend und werden oftmals unterschätzt", sagte hingegen RKI-Sprecherin Glasmacher. 15 Prozent der Erkrankten müssten wegen Mittel-ohr-, Gehirnhaut- oder Lungenentzündungen ins Krankenhaus. Einer von 10 000 Masernfällen verlaufe tödlich. Extrem selten trete mehrere Jahre nach einer Erkrankung eine spezielle Form einer Gehirnentzündung auf. "Die endet immer mit dem Tod. Die Erkrankten haben neurologische Ausfälle, sie zerfallen regelrecht." Nach Angaben der Gesundheitsverwaltung gab es 2010 noch keine weiteren Masernfälle.

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Möglichst früh impfen lassen

Masern werden über Tröpfcheninfektion übertragen. Bei einem normalen Verlauf leiden die Erkrankten unter Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten. Klassische Symptome sind Pusteln im Mund und Hautflecken.

Kinder sollten laut Robert-Koch-Institut möglichst bis zum Altern von zwei Jahren geimpft werden. Dies ist aber auch noch später möglich.

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"Masern sind hoch ansteckend und werden unterschätzt." S. Glasmacher, Robert-Koch-Institut

Grafik: Gemeldete Masern-Fälle in Berlin (2001-2009). Die Zahl der Masern-Fälle schwankt auf insgesamt niedrigem Niveau.2010 wurde neben den aktuellen Erkrankungen noch keine weitere gemeldet. Todesfälle hat es in den vergangenen Jahren nicht gegeben.
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Wie schön, wenn das Böse von draußen kommt:

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Eingeschleppt wurde die meldepflichtige Infektionskrankheit

"wahrscheinlich von einem Kind aus der Mittelstufe,
das über Weihnachten in Indien war", berichtete Ohlendorf.

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[*/QUOTE*]

War es wirklich Indien? Wurde das nachgeprüft? Selbst wenn das Kind in Indien war, hat es die Infektion von dort mitgebracht? Hätte doch auch sein können, daß jemand aus Hamburg das Virus im anthroposophischen Gepäck hatte. Siehe die folgenden Meldungen.


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« Last Edit: January 25, 2010, 12:21:05 AM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

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Agenda 2010: Sterben in Berlin
« Reply #1 on: January 22, 2010, 08:22:27 PM »

Berlin liegt darnieder in Berlin-Brandenburg:

http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/4554.html

[*QUOTE*]
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Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg


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Bildungsserver Berlin - Brandenburg > Schule > Arbeitsschutz, Sicherheitserziehung, Unfallverhütung
[ASU](BB) > Gesundheits- und Arbeitsschutz an Schulen > Mutterschutz für Beschäftigte in Schulen / Anzeige einer Schwangerschaft

Schule
Mutterschutz für Beschäftigte in Schulen / Anzeige einer Schwangerschaft
Mutterschutz für Beschäftigte in Schulen / Anzeige einer Schwangerschaft
Handlungsempfehlung

Wer führt die Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes bei einer schwangeren Lehrerin durch?

JedeSchulleiterin, jeder Schulleiter ist verpflichtet, den Arbeitsplatz einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.  

Das bedeutet, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung der Arbeitsplatzbedingungen durchführen muss.  

Diese Beurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende oder stillende Mutter durchführt und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung.


Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass Sicherheit oder Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter gefährdet sind, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen veranlassen, wie z.B. Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Arbeitsplatzwechsel oder Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbots. Es wird dringend empfohlen, eine fachkundige Beratung durch die Betriebsärztin/den Betriebsarzt einzuholen und die Sicherheitsfachkraft zu beteiligen.


Was ist bei der Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes bei einer schwangeren Lehrerin speziell zum Bereich Infektionsgefährdung zu beachten?


Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss im Rahmen der bei einer Schwangerschaft einer Lehrerin anstehenden Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes auch die Infektionsgefährdungen berücksichtigen. Diese notwendigen medizinischen Kenntnisse hat die Schulleiterin oder der Schulleiter normalerweise nicht, da sie grundsätzlich nicht feststellen kann, ob die schwangere Lehrerin gegen die jeweilige Infektionskrankheit immun ist, für die an der jeweiligen Schulform eine erhöhte Gefährdung vorliegt oder die an der jeweiligen Schule bereits ausgebrochen ist. Eine diesbezügliche umfassende arbeitsmedizinische Beratung kann nur durch den arbeitsmedizinischen Dienst erfolgen. Es ist daher grundsätzlich erforderlich, dass sich jede schwangere Lehrerin -sobald sie ihre Schwangerschaft gemeldet hat- nach der von der Schulleiterin oder dem Schulleiter durchgeführten Gefährdungsbeurteilung von den Betriebsärzten der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH beraten und untersuchen lässt. Die Kosten hierfür sind vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn Land Brandenburg zu tragen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter weist die schwangere Lehrerin auf ihre dienstrechtliche bzw. arbeitsvertragliche Pflicht hin, sich zum Zwecke der Beratung und Untersuchung unverzüglich bei der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt  mit den nötigen Unterlagen (Impfpass, Mutterpass etc) vorzustellen. Der arbeitsmedizinische Dienst teilt das medizinische Ergebnis nur der Beschäftigten mit und berät sie zu schwangerschaftsrelevanten Infektionskrankheiten sowie den sich daraus ergebenden Konsequenzen. Zeitgleich wird eine Empfehlung an die Schulleiterin oder den Schulleiter und die Schulaufsicht übermittelt. In dieser sind aus datenschutzrechtlichen Gründen keine medizinischen Befunde enthalten, sondern lediglich als Ergebnis eine Aussage, ob im Einzelfall gegen die Ausübung der Tätigkeit der schwangeren Lehrerin gesundheitliche Bedenken bestehen oder nicht und wenn ja unter welchen besonderen Voraussetzungen diese bestehen. Mit dieser Aussage ist damit die von der Schulleiterin oder dem Schulleiter durchzuführende Gefährdungsbeurteilung vollständig.



Welche Infektionsgefährdungen kann es an Schulen geben und welche Schutzmaßnahmen sind zu treffen?

Für alle Schulen gilt folgendes: Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob es sich im Falle einer Schwangerschaft bei der schwangerschaftsgefährdenden Infektionskrankheit um eine allgemein erhöhte Gefährdung für die jeweilige Schulform handelt (siehe unter A. und B.) oder ob eine akute Gefährdung nur bei einem Ausbruch der Erkrankung an der jeweiligen Schule (siehe unter C.) gegeben ist. Grundsätzlich knüpfen sich daran verschiedene Schutzmaßnahmen an. In jedem Fall gilt: Solange nicht die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung vorliegen, sind von der Schulaufsicht die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu veranlassen. Sobald diese Ergebnisse vorliegen, sind die Schutzmaßnahmen von der Schulaufsicht entweder aufrechtzuerhalten oder aufzuheben.


A. An allen Schulen, an denen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unterrichtet werden, besteht grundsätzlich eine erhöhte Gefährdung, während des beruflichen Umgangs mit den Schülerinnen und Schülern an der Infektionskrankheit Röteln zu erkranken.

Insofern sind grundsätzlich alle öffentlichen Schulen betroffen. Eine Ausnahme kann lediglich für ein Kolleg bestehen, wenn dort ausschließlich Erwachsene unterrichtet werden. Sofern also ein Kolleg nur Bildungsgänge für Menschen über 19 Jahren anbietet, besteht dort grundsätzlich keine erhöhte Gefährdung, an der Infektionskrankheit Röteln zu erkranken. Für eine schwangere Frau bis zur 20. Schwangerschaftswoche ist es besonders problematisch, an Röteln zu erkranken, da es in dieser Zeit zu besonders schweren Schädigungen des ungeborenen Kindes kommen kann. Es ist daher in diesem Fall ausgesprochen wichtig, bei der Meldung einer Schwangerschaft zu überprüfen, ob die schwangere Lehrerin die erforderliche Immunität gegen Röteln besitzt. Diese Prüfung der Immunität ist sofort nach der Meldung der Schwangerschaft im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung von der Schulleiterin oder dem Schulleiter durch den arbeitsmedizinischen Dienst zu veranlassen. Bis zur Klärung des Immunstatus sind von der Schulaufsicht die folgenden Schutzmaßnahmen zu veranlassen, die keinen beruflichen Kontakt zu Schülerinnen und Schülern beinhalten:  Abordnung in Schulaufsicht bis zum Ablauf der 20. Schwangerschaftswoche· (Arbeitsplatzwechsel) oder  bis zum Ablauf der 20. Schwangerschaftswoche bestehendes Beschäftigungsverbot an einer Schule. Der arbeitsmedizinische Dienst wird nach einer Beratung und ggfs. Untersuchung ein Ergebnis an die Schulleiterin oder den Schulleiter in der Form melden, ob die schwangere Lehrerin ohne Gefährdung weiterhin an Schulen tätig sein kann. Insofern ist es wichtig, dass die Einschaltung des arbeitsmedizinischen Dienstes so schnell wie möglich erfolgt. Nur falls keine ausreichende Immunität gegen Röteln besteht, sind die o.g. Schutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Ansonsten sind sie von der Schulaufsicht wieder aufzuheben; die schwangere Lehrerin kann wieder in ihrer Schule unterrichten.


B. Zusätzlich bestehen differenziert nach Schulformen folgende Gefährdungen durch Infektionskrankheiten für schwangere Lehrerinnen:

An allen Grundschulen sowie an den Förderschulen und Schulen für Kranke, an denen Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres unterrichtet werden, besteht während des beruflichen Umgangs mit den Schülerinnen und Schülern eine spezielle Gefährdung, an den Infektionskrankheiten Ringelröteln und Windpocken zu erkranken. Die Prüfung der Immunität auf diese beiden Infektionskrankheiten ist sofort nach der Meldung der Schwangerschaft im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung von der Schulleitung durch den arbeitsmedizinischen Dienst zu veranlassen. Bis zur Klärung des Immunstatus sind von der Schulaufsicht die folgenden Schutzmaßnahmen zu veranlassen, die keinen beruflichen Kontakt zu Schülerinnen und Schülern dieser Altersgruppe beinhalten:  Abordnung in eine Schule anderer Schulform mit Kindern ab Vollendung des 10. Lebensjahres während der gesamten Schwangerschaft oder  Abordnung in Schulaufsicht während der gesamten Schwangerschaft oder Beschäftigungsverbot während der gesamten Schwangerschaft Der arbeitsmedizinische Dienst wird nach einer Beratung und ggfs. Untersuchung ein Ergebnis an die Schulleiterin oder den Schulleiter und die Schulaufsicht in der Form melden, ob die schwangere Lehrerin ohne Gefährdung weiterhin an einer Schule mit Schülerinnen und Schülern dieser Altersgruppe tätig sein kann. Insofern ist es wichtig, dass die Einschaltung des arbeitsmedizinischen Dienstes so schnell wie möglich erfolgt. Nur falls keine ausreichende Immunität gegen Ringelröteln oder Windpocken besteht, sind die o.g. Schutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Ansonsten sind sie von der Schulaufsicht wieder aufzuheben; die schwangere Lehrerin kann wieder in ihrer Schule unterrichten.
Für die Förderschulen und die Schulen für Kranke können aufgrund der Verschiedenartigkeit der einzelnen Schulform und der unterschiedlichen dort zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler keine weiteren generellen Aussagen getroffen werden. Aufgrund der an diesen Schulen vorhandenen Tätigkeiten, bei denen die Lehrerinnen zum Teil auch regelmäßig Kontakt mit größeren Mengen von erregerhaltigen Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen der Kinder haben können, wie z.B. Windeln wechseln oder Hilfe bei Toilettengängen, kann eine weitere Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. Eine Kategorisierung z.B. nach Förderschwerpunkten ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht sinnvoll, da auch bei gleichen Förderschwerpunkten nicht immer auf eine identische Gefährdung geschlossen werden kann. Es kommt darauf an, welche Tätigkeiten die einzelne Lehrerin im Umgang mit den zu fördernden Kindern auszuführen hat. Bei der Meldung einer Schwangerschaft ist daher im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von der Schulleiterin oder dem Schulleiter eine Beratung durch den arbeitsmedizinischen Dienst zu veranlassen. Dieser wird die einzelnen Aspekte einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch andere Infektionskrankheiten - wie zum Beispiel Zytomegalie, Masern, Mumps oder Hepatitis B - berücksichtigen. Bis zur Klärung dieser Fragen sind von der Schulaufsicht die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu erlassen. Der arbeitsmedizinische Dienst wird nach einer Beratung und ggfs. Untersuchung ein Ergebnis an die Schulleiterin oder den Schulleiter und die Schulaufsicht in der Form melden, ob die schwangere Lehrerin ohne Gefährdung tätig sein kann. Insofern ist es wichtig, dass die Einschaltung des arbeitsmedizinischen Dienstes so schnell wie möglich erfolgt. Nur falls eine Gefährdung besteht, sind die Schutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Ansonsten sind sie von der Schulaufsicht wieder aufzuheben; die schwangere Lehrerin kann wieder in ihrer Schule unterrichten.


C. An allen Schulen besteht bei dem Ausbruch der folgenden Infektionskrankheit in der jeweiligen Schule eine erhöhte Gefährdung für die schwangere nicht immune Lehrerin:  in der gesamten Schwangerschaft: Masern, Mumps, Windpocken, Ringelröteln, Hepatitis A, Hepatitis B, Scharlach, Keuchhusten oder Grippe (Influenza) und  ab der 21. Schwangerschaftswoche: Röteln. Im Fall eines Ausbruchs dieser Infektionskrankheiten ist sofort von der Schulleiterin oder dem Schulleiter eine Beratung und ggfs. Untersuchung durch den arbeitsmedizinischen Dienst zu veranlassen. Bis zur Vorlage dieses Ergebnisses sind von der Schulaufsicht die folgenden Schutzmaßnahmen zu veranlassen, die keinen beruflichen Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern an der jeweiligen Schule beinhalten:  zeitlich befristete Abordnung in eine andere Schule oder zeitlich befristete Abordnung in Schulaufsicht oder zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot  grundsätzlich bis zu einem bestimmten Wiederzulassungstermin am Tag nach dem letzten Erkrankungsfall.

Der arbeitsmedizinische Dienst wird nach einer Beratung und ggfs. Untersuchung ein Ergebnis an die Schulleiterin oder den Schulleiter und die Schulaufsicht in der Form melden, ob die schwangere Lehrerin ohne Gefährdung weiterhin an der jeweiligen Schule tätig sein kann. Insofern ist es wichtig, dass die Einschaltung des arbeitsmedizinischen Dienstes so schnell wie möglich erfolgt. Nur falls eine Gefährdung besteht, sind die Schutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Ansonsten sind sie von der Schulaufsicht wieder aufzuheben; die schwangere Lehrerin kann wieder in ihrer Schule unterrichten.


Infektionsgefährdung


Infektionskrankheiten oder die durch sie bedingten therapeutischen Maßnahmen können sowohl für die Mutter als auch für das ungeborene Kind gefährlich sein.

Insofern muss die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Infektionsrisiken für die Beschäftigte beurteilen, um ggf. Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.Die folgende Auflistung zeigt relevante Erreger mit den erforderlichen Maßnahmen, bei denen für Beschäftigte in Schulen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
RÖTELN

Röteln-Titerkontrolle und Impfung gehören bei Frauen mit Kinderwunsch zum Vorsorgeprogramm

der Frauenärzte, die Kosten übernimmt die Krankenkasse/Beihilfe.


Risiken während der Schwangerschaft:

Je früher die Infektion stattfindet, desto schwerer und häufiger sind die Schäden. Die

Infektion kann zur Fehl-, Frühgeburt oder einem angeborenen Rötelsyndrom mit Defekten an Herz, Augen und Ohren führen.

Impfschutz möglich: Ja

Bei einer werdenden Mutter ohne sicheren Antikörperschutz gilt ein Beschäftigungsverbot beim beruflichen Umgang mit Kindern/Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr bis zur 20.

Schwangerschaftswoche (RKI-Empfehlung). Bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in der Einrichtung nach der 20. Schwangerschaftswoche ist ein befristetes Beschäftigungsverbot auszusprechen.





RINGELRÖTELN

Risiken während der Schwangerschaft:

Akute Infektionen während der ersten 20 Schwangerschaftswochen können zu fetalen

Todesfällen wie auch zu Fällen von Hydrops fetalis bei dem Fetus führen.

Impfschutz möglich: Nein

Bei einer werdenden Mutter ohne sicheren Antikörperschutz ist bei Auftreten eines

Erkrankungsfalles in der Einrichtung ein befristetes Beschäftigungsverbot auszusprechen.





MASERN

Risiken während der Schwangerschaft:

Masern in der Schwangerschaft stellen eine signifikante Ursache für Tod- und Frühgeburten dar; auch Embryopathien sind möglich.

Impfschutz möglich: Ja

Bei einer werdenden Mutter ohne Antikörperschutz ist bei Auftreten der Erkrankung in der Einrichtung ein befristetes Beschäftigungsverbot auszusprechen. In Einrichtungen, in denen ein sehr enger Körperkontakt zu den Kindern und Jugendlichen besteht (bspw. in Einrichtungen der Pädiatrie sowie der vorschulischen Kinderbetreuung, in Gemein-schaftseinrichtungen und Kinderheimen), gilt das Beschäftigungsverbot während der

gesamten Schwangerschaft.





MUMPS

Risiken während der Schwangerschaft:

In der Schwangerschaft kann die Erkrankung zu Spontanaborten führen.

Impfschutz möglich: Ja

Bei einer werdenden Mutter ohne Antikörperschutz gilt bei Auftreten von Mumps in der

Einrichtung ein befristetes Beschäftigungsverbot. In Einrichtungen, in denen ein sehr enger Körperkontakt zu den Kindern und Jugendlichen besteht, gilt das Beschäftigungsverbot während der gesamten Schwangerschaft.





WINDPOCKEN

Risiken während der Schwangerschaft:

Bei einer Erstinfektion während der Schwangerschaft kann das Virus Missbildungen

hervorrufen, betroffen sind Haut, Auge, Skelett und Nervensystem.

Impfschutz möglich: Ja

Bei einer werdenden Mutter ohne Antikörperschutz gilt beim beruflichen Umgang mit

Kindern bis zum 10. Lebensjahr ein Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft. Bei älteren Kindern nur noch beim Auftreten von Erkrankungen in der Einrichtung. Bei der Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz ist auf strikte räumliche Trennung zu achten, da sich Windpocken über die Luft verbreiten.





HEPATITIS A

Risiken während der Schwangerschaft:

Bei Schwangeren kann die HAV - Infektion wegen der Übertragbarkeit auf die Leibesfrucht zum Abort, zur Früh- sowie zur Totgeburt führen.

Impfschutz möglich: Ja

Bei Auftreten der Erkrankung in der Einrichtung ist ein befristetes Beschäftigungsverbot für Schwangere ohne Antikörperschutz auszusprechen.


HEPATITIS B, HEPATITIS C, HIV-INFEKTION

Die Übertragung erfolgt vorwiegend parenteral (Blut, Verletzungen) und kann von der Mutter während der Schwangerschaft auf die Leibesfrucht sowie während der Geburt oder durch Stillen übertragen werden.

Körperkontakte im alltäglichen sozialen Miteinander sowie die gemeinsame Benutzung

sanitärer Einrichtungen stellen kein Infektionsrisiko dar.

Impfschutz möglich: Zurzeit ist lediglich ein Impfstoff für das Hepatitis B-Virus verfügbar.

Alle Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr sowie Blutkontakt sind zu vermeiden. Je nach

Gefährdungsbeurteilung bei besonderen Betreuungsaufgaben kann ein Beschäftigungsverbot gelten.





KEUCHHUSTEN

Bei Schwangeren ist eine Provokation von Wehen durch Husten möglich; schwerer

Krankheitsverlauf bei Früh- und Neugeborenen und Kindern im ersten Lebensjahr.

Impfschutz möglich: Ja

Befristetes Beschäftigungsverbot bis drei Wochen nach Auftreten des letzten

Erkrankungsfalls in der Einrichtung.





SCHARLACH

Impfschutz möglich: Nein

Behandlung mit Antibiotika ist i. d. R. möglich. Befristetes Beschäftigungsverbot beim Auftreten von Erkrankungen in der Einrichtung bis eine Woche nach dem letzten Erkrankungsfall.





INFLUENZA

Impfschutz möglich: Ja, jährlich

Befristetes Beschäftigungsverbot bis eine Woche nach dem letzten Erkrankungsfall in der Einrichtung bei regionalen Epidemien größeren Ausmaßes.

Gilt auch für die neue Influenza.





ZYTOMEGALIE

Da eine Schutzimpfung zurzeit nicht möglich ist, sollten alle werdenden Mütter besonders intensiv zu den Übertragungswegen (Virusübertragung in erster Linie durch Urin möglich auch über Speichel, Tränen und Blut) und den sich daraus ergebenden Hygienemaßnahmen beraten werden. Grundsätzlich sollten werdende Mütter vom Wickeln freigestellt werden, auch bei älteren, behinderten Kindern.






Diese Handlungsempfehlung wurde in Abstimmung mit unseren Betriebsbeauftragten für die arbeitsmedizinische Betreuung erarbeitet. Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner in den jeweiligen Staatlichen Schulämtern und Ihre Betriebsärztin oder ihr Betriebsarzt zur Verfügung.

 

Die pflichtige Mutterschafgtsanzeige des Arbeitgebers kann mit dem hier in der Formulardatenbank hinterlegten Formular erfolgen.


Die jeweilig für das Staatliche Schulamt zuständige Betriebsärztin oder der zuständige Betriebsarzt kann hier unter "Konatkte - Staatliche Schulämter" abgerufen werden.  

Redaktionell verantwortlich: Uwe Kriesch, Staatliches Schulamt Cottbus
© LISUM, Bildungsserver Berlin-Brandenburg
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"im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg"...WIE BITTE!? Sport hat mit Bildung nichts zun. Sport ist der Tod der Bildung.

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Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

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Agenda 2010: Sterben in Berlin
« Reply #2 on: January 24, 2010, 09:23:57 PM »

Die Anthroposophen üben sich in Verschleierung. Den folgenden Text muß man nicht mal sehr genau  lesen, um das zu bemerken:

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1244689/260-Schueler-muessen-wegen-Masern-daheim-bleiben.html
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Gesundheit
260 Schüler müssen wegen Masern daheim bleiben
Sonntag, 24. Januar 2010 21:15

An einer Dahlemer Waldorfschule sind mindestens sieben Kinder an Masern erkrankt. Wer nicht geimpft ist, muss ab sofort zu Hause bleiben. Der Schulleiter wehrt sich indes gegen Vorwürfe, dass der Ausbruch durch die anthroposophische Haltung vieler Eltern begünstig wurde.

An der Rudolf-Steiner-Schule in Berlin-Dahlem sind die Masern ausgebrochen. Bislang sind mindestens sieben Krankheitsfälle an der Waldorfschule bestätigt geworden. Dazu kommen weitere Verdachtsfälle. Das Gesundheitsamt des Bezirks hat veranlasst, dass alle Schüler, die nicht geimpft sind, bis zum 29. Januar zu Hause bleiben müssen. Betroffen sei davon rund ein Drittel der 785 Schüler, sagte Schulleiter Friedrich Ohlendorf.

Er hält das Vorgehen des Gesundheitsamtes für "richtig und angemessen".
Es sei das das erste Mal in seinen elf Jahren als Schulleiter, dass eine ansteckende Krankheit an der Schule ausgebrochen ist, sagte Ohlendorf. Daher wehre er sich gegen das Vorurteil, dass Anthroposophen generell ihre Kinder nicht impfen würden. Die Impfrate in der Bevölkerung beträgt etwa 70 Prozent. An der Schule liege sie bei 66 Prozent, sagte der Schulleiter. Auch seine Kinder, die bei einem anthroposophischen Arzt in Behandlung wären, seien geimpft.

Die Krankheit hat vermutlich ein Kind eingeschleppt, das über Weihnachten in Indien war. Die Inkubationszeit beträgt bis zu zehn Tage. In dieser Zeit, in der das Kind noch keinerlei Symptome gezeigt hat, war die Krankheit bereits ansteckend.
kla
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Ja, ja, an ihren Früchtchen sollt Ihr sie erkennen...

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Der Schulleiter wehrt sich indes gegen Vorwürfe, dass der Ausbruch
durch die anthroposophische Haltung vieler Eltern begünstig wurde.

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[*/QUOTE*]

Tatsache ist, daß die Kinder nicht geimpft wurden. Eine weitere Tatsache ist dies:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0122/berlin/0036/index.html
[*QUOTE*]
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Ein Vater, von Beruf Anwalt, wolle vor Gericht erzwingen, dass die Kinder,
die jetzt zu Hause sind, wieder zur Schule gehen dürfen. In einem Brief des
Anwalts an die Stadträtin heißt es: "Allein die Tatsache, dass Masern auch
tödlich verlaufen können, gibt der Gesundheitsverwaltung meines Erachtens
nicht das Recht, derartig einschneidende Maßnahmen zu ergreifen."

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[*/QUOTE*]

Da hat dieser "Vater" die Stirn, die Kinder einer potentiell tödlichen Gefahr aussetzen zu wollen. Und behauptet damit implizit, daß der Schulbesuch wichtiger ist als das Leben der Kinder.

Übrigens: Er weiß sehr genau, daß Masern eine tödliche Gefahr sind!


Den Schulleiter muß man sich auch vornehmen.

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1244689/260-Schueler-muessen-wegen-Masern-daheim-bleiben.html
[*QUOTE*]
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[...] Schulleiter Friedrich Ohlendorf.
[...] sagte Ohlendorf. Daher wehre er sich gegen das Vorurteil,
dass Anthroposophen generell ihre Kinder nicht impfen würden.

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[*/QUOTE*]

Was für niederträchtige Fallen! Ja, gleich mehrere Fallen.

Erstens sagt er Impfen. Aber er sagt nicht, WOMIT! Homöopsychopathische Zuckerkügelchen zählen nämlich nicht! Die zählen auch dann nicht, wenn ein anthropohomöopsychopathischer Quacksalber sie gibt!

Zweitens sagt er nicht, WANN geimpft wird. Die Anthroposophen verschleppen die Impfungen mutwillig so lange, bis die Kinder die Krankheiten bekommen haben. Impfungen der Anthroposophen sind nur ein faules Alibi.

Drittens sagt er nicht, GEGEN WELCHE KRANKHEITEN geimpft wird. Ist es nicht so, daß die Anthroposophen die Masern unbedingt WOLLEN, weil die Kinder davon Fieber bekommen, und die Anthroposophen WOLLEN, daß die Kinder Fieber kriegen?

Dazu zitiere ich mal aus http://www.pharmamafia.com:
 
[*/QUOTE*]
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Anthroposophen WOLLEN, daß Kinder krank werden.

Anthroposophen WOLLEN, daß Kinder krank werden. Ja, Sie haben richtig gelesen, siehe das folgende Zitat aus Todeskult "Anthroposophische Medizin"
( http://www.ariplex.com/ama/ama_im37.htm )

Walther Bühler und Wilhelm zur Linden, zwei anthroposophische Ärzte, schreiben 1982 (!) in "Vom Sinn der Kinderkrankheiten" WÖRTLICH:

(Hervorhebungen von mir)
[Zitatanfang]
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Daran kann man erkennen, mit welcher verzweifelten Kraft ein
gesund geborenes Kind
einmal, ein einziges Mal eine Krankheit
wirklich erleben und durchstehen möchte.

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[Zitatende]

Da steht tatsächlich, daß ein GESUNDES Kind krank sein WILL. Und diese Idiotie sagt nicht irgendwer, sondern das sagen Ärzte. Nicht irgendwelche Ärzte, sondern anthroposophische Ärzte.

Die Kinder werden nach dem Willen der Anthroposophen VORSÄTZLICH völlig ungeschützt den Krankheiten zum Fraß hingeworfen.

Warum? Wegen der "Inkarnation", oder auf deutsch: aus Sektenwahn.

Dazu Walther Bühler und Wilhelm zur Linden:

(Hervorhebungen von mir)
[Zitatanfang]
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Kräftig auftretende Masern führen zu einer Art von Aufquellung
der Haut und der Schleimhäute. Das führt zu Schnupfen,
Bindehautentzündung, Husten mit Schleimabsonderung, vor allem
aber zu einer Aufweichung der Gesichtszüge, die Konturen werden
unscharf, was oft zu einer grotesken Veränderung der
Gesichtsformen führt. Dann aber, nach zwei oder drei Tagen, gehen
alle Schwellungen zurück, das Fieber und alle katarrhalischen
Erscheinungen an Augen, Nase und Bronchien lassen nach.
Langsam, aber immer deutlicher kommt dann ein neuer, oft fremder
Gesichtsausdruck zur Erscheinung und nach einiger Zeit fällt
aufmerksamen Eltern auf, daß vielleicht sogar die bisherige
Ähnlichkeit des Kindes mit Vater oder Mutter abgenommen hat, daß
ein neues, individuelleres Gesicht entstanden ist. Auch sonst
zeigt sich eine Veränderung im Kindel. Eigenarten oder
Schwierigkeiten im Wesen, die bisher zu bemerken waren, treten
zurück. Das Kind ist offensichtlich in ein neues
Entwicklungsstadium eingetreten. Will man es exakt ausdrücken, so
kann man sagen: "Das Kind ist jetzt besser inkarniert", Leib und
Seele haben sich besser gefunden.
Eine tiefere Erklärung für
diese Vorgänge kann man nur geben, wenn man auf die intimeren
Zusammenhänge im Menschenwesen eingeht: Das Kind konnte gewisse
Besonderheiten, die es aus der Vererbung übernommen hatte, mit
Hilfe des Fieberprozesses
überwinden, und es ist nun erst richtig
zu sich selbst gekommen. Sein eigenes Wesen, das, was seine
innerste Persönlichkeit ausmacht, hat sich durchgesetzt - mit
Hilfe der Masern und unter Mitwirkung des Fiebers.

-------------------------------------------------------------------------------
[Zitatende]

Masern und Fieber als Instrumente im Menschwerdungsprozeß...

Wenn man annimmt, das Kind sei bereits schon einmal "inkarniert", so nimmt man auch an, der Tod sei nicht schlimm. Daß Eltern ihr Kind nicht verlieren wollen, ist völlig egal. Sie tragen ihr Schicksal. Daß das Kind leben will, ist auch einerlei. Es hat zu sterben für den höheren Zweck. Und wenn es nicht stirbt, dann wird sich schon irgendetwas Positives zeigen. Selbst wenn es die SSPE in fünf Jahren ist.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
[*/QUOTE*]


Lügen mit Statistik ist auch so eine Sache. Da haben wir:

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1244689/260-Schueler-muessen-wegen-Masern-daheim-bleiben.html

[*QUOTE*]
-----------------------------------------------------------------------------
Die Impfrate in der Bevölkerung beträgt etwa 70 Prozent.
An der Schule liege sie bei 66 Prozent, sagte der Schulleiter.

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[*/QUOTE*]

Warum sind es an der Schule nur 66 Prozent? Es müßten 100 Prozent sein!  Es geht nicht um die lächerlichen vier Prozent, es geht um 34 Prozent! Aber es sind nicht bloß 34 Prozent, sondern noch viel mehr!

Und da ist NOCH EINE FALLE. Gute Journalisten sehen die. Gute. Aber das sind ja nur wenige- Deswegen zeige ich auch dies ganz genau:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0122/berlin/0036/index.html
[*QUOTE*]
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Bis zum 29. Januar müssen alle Schüler zu Hause bleiben,
die nicht geimpft sind und die Masern noch nicht hatten.
Das ist nach Angaben des Geschäftsführers der Schule, Friedrich
Ohlendorf, rund ein Drittel der insgesamt 785 Schüler.
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[*/QUOTE*]

Rund ein Drittel. Das sind, siehe oben, 260 Kinder. Diese Kinder sind definitiv nicht geimpft.

Aber es geht um Lügen mit Statistik. Dazu müssen wir uns die anderen Kinder ansehen. Die Frage ist: Sind diese Kinder geimpft? Die Antwort ist ein klares JEIN.

Die entscheidende Aussage lautet: "die nicht geimpft sind und die Masern noch nicht hatten"

Da sind nämlich ZWEI Ding drin:

*** erstens: die sind geimpft
*** zweitens: die hatten Masern

Die Kinder, die in die Schule DÜRFEN, sind ENTWEDER geimpft ODER sie hatten Masern. Das Letzere ist der Knackpunkt. Wenn die Masern hatten, dann waren sie VORHER nicht geimpft gewesen.

Wenn nun von den Schülern 260 (ein Drittel) nachhause geschickt werden, weil die nicht geimpft sind, bedeutet das nicht, daß die anderen (zwei Drittel = 66 Prozent) geimpft sind.

Also kann man nicht behaupten, daß die Impfrate 66 Prozent beträgt. In diese 66 Prozent sind nämlich alle die Kinder mit reingeschmuggelt worden, die schon Masern gehabt hatten.


Der Herr Ohlendorf, Schulrektor, Vater und Anthroposoph (was sich gegenseitig ausschließt), sagt über seine Kinder:

[*QUOTE*]
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Auch seine Kinder, die bei einem anthroposophischen Arzt in
Behandlung wären, seien geimpft.

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[*/QUOTE*]

WARUM schickt er sie nicht zu einem Arzt? Warum schickt er sie zu einem "anthroposophsichen Arzt"? Was macht dieser "anthroposophische Arzt" anders als ein richtiger Arzt? Warum sagt er das wohl nicht, der Herr Schulrektor...!?

Die Antwort ist ganz einfach: die Anthroposophen indoktrinieren. Das sieht man hier:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0122/berlin/0036/index.html
[*QUOTE*]
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"Uns rufen viele empörte Eltern an, deren Kinder nicht geimpft sind, weil sie der Meinung sind, dass Kinder Masern durchmachen müssen", berichtete Stadträtin Loth.Die Impfrate in der Bevölkerung betrage 70 Prozent, in Rudolf-Steiner-Schulen liege sie oftmals unter 50 Prozent. "In diesen Schulen treten häufiger Masernfälle auf, weil die Eltern vehemente Impfgegner sind. Dabei können Masern zum Tod führen."
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[*/QUOTE*]

Wer hat die Eltern wohl gegen das Impfen aufgehetzt? Ganz klar: die "anthroposophischen Ärzte"!

Und nicht nur irgendwie aufgehetzt, sondern DERMASSEN aufgehetzt, daß die Eltern ihre Kinder VORSÄTZLICH potentiell tödlichen Krankheiten aussetzen:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0122/berlin/0036/index.html
[*QUOTE*]
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Ein Vater, von Beruf Anwalt, wolle vor Gericht erzwingen, dass die Kinder,
die jetzt zu Hause sind, wieder zur Schule gehen dürfen. In einem Brief des
Anwalts an die Stadträtin heißt es: "Allein die Tatsache, dass Masern auch
tödlich verlaufen können, gibt der Gesundheitsverwaltung meines Erachtens
nicht das Recht, derartig einschneidende Maßnahmen zu ergreifen."

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[*/QUOTE*]


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« Last Edit: January 25, 2010, 02:43:15 AM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
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http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
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ama

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Agenda 2010: Sterben in Berlin
« Reply #3 on: January 25, 2010, 02:59:10 AM »

In Hamburg war Ende 2009 ein Masernausbruch:

http://www.morgenpost.de/web-wissen/article1048513/Viele_Deutsche_sind_lieber_krank_als_geimpft.html

[*QUOTE*]
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Gesundheit
Viele Deutsche sind lieber krank als geimpft
Donnerstag, 19. November 2009 09:54  - Von Elke Bodderas
[...]

Deutschland ist das Land der Impfgegner. Bei den Masern muss es sich denn auch mit Usbekistan vergleichen lassen.

Einhundertzehn. So lautete die offizielle Mitteilung des Hamburger Gesundheitsamtes. Einhundertzehn Fälle von akuter Infektion mit dem Masernvirus. Vor allem an Schulen im Süden Hamburgs habe sich das Virus verbreiten können.
[...]

Das Fachmagazin „The Lancet“ hat kürzlich eine Liste veröffentlicht, worin die Bundesrepublik einen Ehrenplatz im Ranking jener Staaten hat, die das Masernvirus in alle Welt exportieren könnten. In der Liste der Erkrankungsfälle steht Deutschland weltweit auf Rang 26, einen Platz unter Usbekistan – zwei Plätze vor Sambia und dem Tschad.
[...]

Bei jeder 1000. Infektion tritt nach Wochen eine Enzephalitis auf. Diese Hirnentzündung verläuft bei jedem Dritten tödlich, jeder Fünfte erleidet bleibende Schäden.

Zur Hamburger Masernepidemie hält die WHO fest: Zur Ausrottung der Masern bis 2010 müssten 95 Prozent der Bevölkerung zweifach geimpft sein. Dazu fehlen noch mehr als zehn Prozent – im Westen weniger, im Osten mehr. Sind Masern in Deutschland zu vermeiden? "Ja. Mit Aufklärung, Kampagnen, Quarantäne", sagt Glasmacher.
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[*/QUOTE*]


Frau Glasmacher, die Pressesprechering des Robert-Koch-Instituts täte gut daran, sich RICHTIGE Zahlen zu besorgen, anstatt regelrechten Mist zu behaupten. So bemärcht sie die Journalisten mit der Behauptung das Sterberisiko durch Masern läge bei 1:10.000. Tatsächlich liegt es aber bei 1:400!

Masern verhindert man übrigens auch nicht mit Herumquatschen, sondern mit einer Impfung. In den USA ist das ganz einfach: "keine Impfung, keine Schule".


Die Zeitung, aus der obigen Zitate stammen, ist die

http://www.morgenpost.de/web-wissen/article1048513/Viele_Deutsche_sind_lieber_krank_als_geimpft.html

Das ist die Berliner Morgenpost. Berlin, das ist jenes Kaff, in dem JETZT der Masernausbruch ist. Der Artikel ist aber bereits am 19. November 2009 erschienen. Die Berliner hatten demnach genug Zeit, ihre Kinder Impfen zu lassen. Sind die Berliner also zum Impfen zu blöde? Nicht bloß das, Analphabeten sind sie auch.

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« Last Edit: January 25, 2010, 03:00:39 AM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
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Agenda 2010: Sterben in Berlin
« Reply #4 on: February 22, 2010, 06:06:08 AM »

Der Vater ist tatsächlich vor Gericht gegangen. Und er hat vom Gericht eine Abfuhr bekommen:

[*QUOTE*]
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Nicht ohne Impfung zur Schule

Berlin  -  Schüler, die nicht gegen Masern geimpft sind, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden
[...]

Das Gericht gab der Behörde Recht. Die Kinder könnten bei einer Erkrankung Mitschüler anstecken, bevor sie selbst sichtbare Symptome zeigen, hieß es zur Begründung. Ihr Interesse am Schulbesuch müsse angesichts der Ansteckungsgefahr der mitunter sogar tödlich verlaufenden Krankheit zurücktreten.
[...]

dpa, Samstag, 20. Februar 2010, 12:00 Uhr
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[*/QUOTE*]

mehr:
http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/9649.html


Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20100219.1440.156318.html
[*QUOTE*]
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Masern können ein vorübergehendes Verbot rechtfertigen, die Schule zu besuchen
(Nr. 10/ 2010)

Pressemitteilung
Berlin, den 19.02.2010

Gegenüber nicht gegen Masern geimpften Kindern darf nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ein vorübergehendes Schulbetretungsverbot verhängt werden. Nachdem an einer Waldorfschule in Berlin-Steglitz-Zehlendorf mehrfach Schüler an den Masern erkrankt waren, ordnete das Gesundheitsamt des Bezirks für alle bereits erkrankten bzw. nicht geimpften oder nicht nach einer Masernerkrankung immunisierten Schüler und sonstige in der Schule tätigen Personen ein Schulbetretungsverbot an. Der Impfungen grundsätzlich ablehnende Antragsteller, der seine schulpflichtigen Kinder nicht gegen Masern impfen lassen und eine Masernerkrankung bewusst zulassen will, wandte sich gegen das auch seine Kinder betreffende, seiner Ansicht nach aber unverhältnismäßige zweiwöchige Verbot.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Eilrechtsschutzantrag des Antragstellers zurückgewiesen. Angesichts der Möglichkeit, ohne sichtbare Symptome bereits mit Masern infiziert und unbeabsichtigt Ansteckungsquelle für dritte Personen zu sein, sei die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig. Das Verbot sei angesichts der üblichen Inkubationszeit bei Masern und der Dauer der Ansteckungsfähigkeit auch in zeitlicher Hinsicht angemessen. Wenn zu vermuten sei, dass nicht geimpfte Schüler während der Schulzeit Kontakt zu später nachweisbar an Masern erkrankten Mitschülern gehabt hätten, so mache sie dies zu Ansteckungsverdächtigen, die das Verbot zu dulden hätten. Das Interesse der Kinder an einem Besuch der Schule müsse angesichts der potentiellen Ansteckungsgefahr durch die hoch ansteckende und mitunter sogar tödlich verlaufende Krankheit zurücktreten, zumal eine Ansteckung bereits durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen erfolgen könne. Demgegenüber habe der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht, dass für die erforderliche Betreuung seiner Kinder außerhalb der Schule unzumutbare Kosten entstünden. Es gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko von Eltern schulpflichtiger Kinder, bisweilen für deren vorübergehende anderweitige Betreuung sorgen zu müssen. Schließlich sei davon auszugehen, dass die Schule die mit der Maßnahme einhergehenden Unterrichtsausfälle bei der weiteren Unterrichtsgestaltung berücksichtigen werde.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Beschluss der 3. Kammer vom 18. Februar 2010 - VG 3 L 35.10 –.
(03 L 0035 10 _ 100218 _ Beschluss Eilverfahren _ Anonymisiert, 41131 KB)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/03_l_0035_10___100218___beschluss_eilverfahren___anonymisiert.pdf?download.html
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« Last Edit: February 22, 2010, 08:48:13 AM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
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