Ja, ja, die Schweizer, die knallharten Knalltüten, bringen einen Knaller nach dem anderen. Da tönt im Sommer (11.6.2011) die Basler Zeitung:
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Swissmedic-laesst-Haeuser-durchsuchen-/story/30966009Swissmedic lässt Häuser durchsuchen
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Im Kampf gegen gefälschte Medikamente arbeitet das Heilmittelinstitut Swissmedic mit den Polizeikorps zusammen.
Swissmedic-Direktor Jürg Schnetzer unterschreibt pro Monat durchschnittlich einen bis zwei Hausdurchsuchungsbefehle.----------------------------------------------------------------------------------
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Etwas als wirksames Medikament zu bezeichnen, zu verkaufen und/oder anzuwenden, das in Wirklichkeit überhaupt nicht wirksam ist, was ist das anderes als eine Fälschung? Das trifft auf Homöopathie zu. Also muß das Swissmedic die homöopathischen Mittel einkassieren und die Verkäufer einknasten lassen. Tut es das? Antwort: Nein, tut es nicht.
Was macht das Swissmedic dann? Antwort: Es macht zum Beispiel eine "Aktionswoche gegen Medikamente, die töten können":
http://www.swissmedic.ch/aktuell/00003/01777/index.html?lang=de[*QUOTE*]
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29.09.11 -...
Illegale Machenschaften zu bekämpfen und gleichzeitig vorzubeugen waren denn auch die Hauptziele von „Pangea IV", einer internationalen Aktionswoche gegen den illegalen Online-Handel mit Heilmitteln. Die aktuellen weltweiten Zahlen zeigen: Zunehmende Globalisierung heisst auch zunehmende organisierte Kriminalität in diesem Bereich.
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[*/QUOTE*]
Ein nicht wirkendes Medikament tötet. Weil es nicht wirkt. Weil es die Menschen täuscht. Weil es den Einsatz eines wirksamen Mittels verhindert. Also ein klarer Fall für die Hausbesetzerrambos des Swissmedic.
Es sei denn, die Medikamentenfälscher gehören zum MIB, zum Medizinischen Integral-Bullshit, zu den oberknallharten Jungs mit der Lizenz zum Töten. DIE DÜRFEN DAS!
James Bond? Wer ist schon James Bond!? Hey, die echt harten Jungs mit den echt harten Pillen, Drosophila C100.000, wow, das haut rein! Besiegt jeden Krebs, jedes Anthrax. Das gibt der Präsident seinen Marines. Die beißen alle ins Gras, aber das macht nichts, weil ... die kommen ins biologische Recycling in Arlington und in die Reinkarnation, und im nächsten Leben ist alles viel besser.
Mit anderen Worten: Das Swissmedic tut eben doch nichts gegen Medikamentenbetrug. Alles bloß Tarnen und Täuschen, die Wähler einseifen und ruhigstellen. Streng nach Law and Order. Versteht sich. Law and Order. Vor allem Order...
Zum Beispiel so:
http://www.swissmedic.ch/aktuell/00003/01815/index.html?lang=de[*QUOTE*]
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Schweizerisches Heilmittelinstitut
Home > Aktuell > Mitteilungen >
Aktueller Stand bei Zulassungen von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln ohne Indikation31.10.11 -
Zulassungen von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln ohne Indikation, die nach altem Recht auf einer Notifikation beruhten, konnten gemäss der Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung (KPAV, SR 812.212.24) im Rahmen der Übergangsvorschriften nach Artikel 33 erneuert werden.Die Frist zum Einreichen von Zulassungsgesuchen gemäss Artikel 33 Buchstabe c KPAV endete 24 Monate nach Inkrafttreten der KPAV am 30. September 2008.
Präparate, für welche die erforderlichen Erneuerungsgesuche fristgerecht eingereicht wurden, dürfen auch nach Ablauf der Notifikation nach bisherigem Recht bis zum rechtskräftigen Entscheid des Instituts über die Erneuerungsgesuche nach Art. 33 KPAV weiterhin auf dem Markt bleiben. Zulassungen auf Basis einer Notifikation, für welche keine Erneuerungsgesuche eingereicht werden, verlieren Ihre Gültigkeit mit dem Ablaufdatum der Notifikation.
Mittlerweile sind die Notifikationen bei allen Firmen abgelaufen. Eine grosse Anzahl von Erneuerungsgesuchen wurde in der Zwischenzeit mit einem Entscheid abgeschlossen, jedoch konnte die Bearbeitung noch nicht für alle Gesuche abgeschlossen werden. Folgende Auflistungen sollen deshalb über den aktuellen Stand der Verkehrsfähigkeit der Präparate informieren. Swissmedic wird diese Listen periodisch aufdatieren.
1. Präparate, die bereits nach den Vorgaben der KPAV zugelassen sind:
Homöopathische und anthroposophische Präparate ohne Indikation mit Zulassungen im Meldeverfahren
Homöopathische und anthroposophische Präparate ohne Indikation mit Zulassungen nach Artikel 17 KPAV sind in die Gesamtlisten der zugelassenen Human- und Tierarzneimittel integriert
2. Bei folgenden Firmen ist die Notifikation abgelaufen, Erneuerungsgesuche wurden jedoch eingereicht:
Alpinamed AG
Aurora Pharma AG
Boiron SA
Ebi-Pharm AG
Hans Rentsch AG
Herbamed AG
Homeolab SA
Homöopharm AG
Laboratoire homéopathique D. Schmidt-Nagel SA
LRK Laboratoire homéopathique de recherche Kurtoglu SA
Omida AG
Phylak Sachsen (Schweiz) GmbH
Phytolabo
Phytomed AG
Phytopharma SA
Regena AG
Rubimed AG
Sérolab SA
SHI Homöopathie AG
Similasan AG
Spagyrik Produktions AG
Spagyros AG
Wala Schweiz GmbH
Weleda AG
Wemedis Pharma GmbH
Wettstein-Apotheke AG
a. Präparate, für welche die Erneuerungsgesuche bereits gutheissend verfügt wurden, sind unter den bei 1. angegebenen Links zu finden.
b. Noch nicht abgeschlossene Erneuerungsgesuche im Meldeverfahren nach Art. 19 ff KPAV:
Für fristgerechte eingereichte, jedoch noch nicht abschliessend begutachtete Präparate, welche gemäss den Vorgaben der KPAV im Meldeverfahren zugelassen werden können, wird darauf verzichtet, Einzelauflistungen zu publizieren. Grundsätzlich können nur Präparate im Meldeverfahren zugelassen werden, für die dieses stark vereinfachte Verfahren im Rahmen der Arzneimittelsicherheit vertretbar ist. Präparate, für welche das Meldeverfahren möglich ist, können den entsprechenden Spalten der Liste der homöopathischen und anthroposophischen Stoffe (Liste HAS, Anhang 4 KPAV) entnommen werden.
c. Noch nicht abgeschlossene Gesuche mit reduziertem Dossier nach Artikel 17 Absatz 1 KPAV sowie Gesuche nach Artikel 17 Absatz 2 KPAV:
Zur Zulassung nach Artikel 17 Absatz 1 oder 2 KPAV vor dem 1. Oktober 2008 angemeldete homöopathische und anthroposophische Präparate ohne Indikation (27.10.2011 | 239 kb | xls)
Präparate, für welche die Gesuche um Erneuerung erst nach dem 30. September 2008 eingereicht wurden und deren Notifikation abgelaufen ist, bevor ein rechtskräftiger Entscheid des Instituts über das Erneuerungsgesuch vorliegt, dürfen so lange nicht auf dem Markt sein, bis eine Zulassung im Rahmen eines Meldeverfahrens nach Art. 19ff. KPAV oder eines vereinfachten Zulassungsverfahrens nach Art. 17 KPAV verfügt ist.
Swissmedic • Schweizerisches Heilmittelinstitut • Hallerstrasse 7 • Postfach • CH-3000 Bern 9
Tel. +41 31 322 02 11 • Fax +41 31 322 02 12
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[*/QUOTE*]
Wozu gibt es eigentlich eine "Steuerfahndung? Warum werden die Steuererklärungen vom Finanzamt nicht mit der genau gleichen Methode ("Sag es und ich glaube dir alles, sofort, auf immerdar.") angenommen und sofort akzeptiert, geglaubt und amtlich mit Brief, Siegel und totaler Steuerbefreiung bestätigt? Könnte es sein, daß dem Staat sein Finanzamt mehr wert ist mit seinen Einnahmen als der Regierung das Leben ihrer Bürger?
Übrigens ist diese Firmenliste sehr amüsant:
http://www.swissmedic.ch/aktuell/00003/01815/index.html?lang=de[*QUOTE*]
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Alpinamed AG
Aurora Pharma AG
Boiron SAEbi-Pharm AG
Hans Rentsch AG
Herbamed AG
Homeolab SA
Homöopharm AG
Laboratoire homéopathique D. Schmidt-Nagel SA
LRK Laboratoire homéopathique de recherche Kurtoglu SA
Omida AG
Phylak Sachsen (Schweiz) GmbH
Phytolabo
Phytomed AG
Phytopharma SA
Regena AG
Rubimed AG
Sérolab SA
SHI Homöopathie AG
Similasan AG
Spagyrik Produktions AG
Spagyros AG
Wala Schweiz GmbHWeleda AG
Wemedis Pharma GmbH
Wettstein-Apotheke AG
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[*/QUOTE*]
Ist zum Beispiel Boiron nicht jene Firma, die das völlig wirkungslose Mittel "Oscillococcinum" als wirksam gegen Influenza (also die echte, tödiche Grippe) verkauft?
Siehe
http://transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=7197.0Ein echter Schweizer Knaller ist auch diese Aktion des Swissmedic:
"Gemeinsam gegen Medikamente mit schmutziger Vergangenheit"http://www.swissmedic.ch/aktuell/00003/01808/index.html?lang=de[*QUOTE*]
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Gemeinsam gegen Medikamente mit schmutziger VergangenheitBern, 25.10. 11 - Illegale Medikamente sind tödlich: Dies ist eine der Hauptaussagen einer gemeinsamen nationalen Kampagne der Schweizer Heilmittelbehörde, der Schweizer Apotheken und der Pharmaindustrie in der Schweiz. Unter dem Dach von STOP PIRACY fordern sie Konsumentinnen und Konsumenten auf, keine Heilmittel via Internet zu kaufen.
Die gemeinsame Kampagne des nationalen Heilmittelinstituts Swissmedic, der Apothekerschaft sowie der Branchenverbände Interpharma und vips spricht potentielle Käuferinnen und Käufer direkt an: In 760 Apotheken der Schweiz können sie bis 5. November online gekaufte
Medikamente gratis testen lassen.
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[*/QUOTE*]
"Medikamente gratis testen lassen"......... AUF WAS!? Etwa auf Wirksamkeit? Oh, hoppla, dann würde auf der Stelle alles homöopathische und anthroposophische Pillengedöns hochkant raus und auf den Sondermüll fliegen
Und wie ist es hiermit?
"Gemeinsam gegen Medikamente mit schmutziger Vergangenheit".
So richtig schmutzig? Kein Problem! Wie wäre es mit HundescheiBe? Da nimmt der Homöopath "excrementum caninum":
http://www.remedia.at/homoeopathie/Excrementum-canium/a2500.html[*QUOTE*]
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Excrementum canium
Kot eines mit Kuhpansen gefütterten Mischlingshundes
(Mutter: Schäferhündin, Vater: Mischung aus ungarischem Hirtenhund und Setter)
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[*/QUOTE*]
Hundekot bei Migräne, Arbeitslosigkeit, Wechseljahre...
Heuer ist das wohl versteckter. Bei "EX..." findet man bloß
http://www.remedia.at/homoeopathie//arzneibuchstabe.html?letter=EX[*QUOTE*]
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EX
>Excoecaria insignis
>Exogonium purga
>Exsudative Ostitis Nos.
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[*/QUOTE*]
Hier ist übrigens der scheiBende Hund aus der Reklame, siehe im Bild rechts:
Wenn schon nicht HundescheiBe, wie wäre es mit dem "Arsc_loch der Kuh"? Auf Latrinisch, dem Lingo der Homöophantasten, ist das "Anus bovis".
Das Internet macht es möglich, gleich mal für die magische "Potenz" D30:
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