Nachhilfe in DeutschOberschlaue meinen eine Lücke im Gesetz entdeckt zu haben. Der betreffende Paragraph lautet
https://dejure.org/gesetze/StGB/103.html[*quote*]
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
3. Abschnitt - Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102 - 104a)
§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung
ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
[*/quote*]
Die Oberschlauen meinen, daß der Punkt
"ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält" auch den Erdogan einschlösse, und sie meinen, daß der Erdogan zum Zeitpunkt der Sendung des Böhmermann nicht in Deutschland, sondern woanders weilte.
Die Oberschlauen übersehen, daß das Wort
"oder" eine Klammer bildet. Es gibt 2 solcher Klammern:
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Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt
oderKLAMMER AUF - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - wer
mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,
odereinen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung[/b]
KLAMMER ZU - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - beleidigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
[*/quote*]
Das wird unterstrichen durch die Formulierung
"auf ihre Stellung", was sich auf 2 (in Worten: zwei) Personengruppen bezieht:
1. ein Mitglied einer ausländischen Regierung
2. im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung
Wie man sieht, sind nur die Leiter von diplomatischen Vertretungen genannt. Das Fußvolk zählt nicht, wie immer.
Der Paragraph ist ein eklatantes Zeichen einer Zweiklassengesellschaft, in der sich die Herrschenden über Ländergrenzen hinweg in den Steigbügeln halten und die Bürger unterdrücken,
Dieser Paragraph ist eine Beleidigung der Bürger und muß ersatzlos gestrichen werden. Ein Urteil oder auch nur ein Prozeß aufgrund dieses Sklavenstaatsparagraphen ist ein Verbrechen und muß als solches juristisch geahndet werden.