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Author Topic: Fundbüro für Ankara-Leaks!  (Read 3949 times)

da Fake

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Fundbüro für Ankara-Leaks!
« on: April 14, 2016, 08:21:57 AM »




Angeblich nicht von der Titanic.
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Zollstein

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Erdogan sollte sein vorlautes Maul halten
« Reply #1 on: April 24, 2016, 07:04:10 PM »

Erdogan sollte sein vorlautes Maul halten.

Die "Affäre" mit dem "Comedian" Jan Böhmermann täuscht darüber hinweg, daß Erdogan kritisiert wurde wegen seines despotischen Verhaltens in der Türkei. Böhmermann hat Erdogan gezeigt, was man in Deutschland darf und was nicht. Das Mimosentum eines Prinz Erdogan auf der Erbse ist dermaßen lächerlich und soziopathisch, daß Erdogan schnellstmöglich zu einem Psychiater in Behandlung sollte.

Als Vergleich, und der ist gerichtsfest, ein Bild, und auch das ist gerichtsfest, von dem, was die deutschen Bürger ertragen müssen:



http://web.archive.org/web/20160617142845if_/http://5367635.de.strato-hosting.eu/cgi-data/weblog_basic/uploads/2009/10/merkel-ausschnitt.jpg
xhttp://5367635.de.strato-hosting.eu/cgi-data/weblog_basic/uploads/2009/10/merkel-ausschnitt.jpg

Wenn beim Anblick so eines Fotos den Leuten beim Essen der Löffel aus der Hand fällt, das ist die tägliche bundesdeutsche Härte. Dagegen sind die Harry-Potter-Figuren kalter Kaffee. Das obige Foto ist echt, was man von Politikern weniger sagen kann.


[Den Deutschen fehlt einfach die Einsicht. Das Web-Archive hilft.
Ayu]
« Last Edit: September 12, 2020, 05:10:46 PM by Ayumi »
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Omegafant

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Nachhilfe in Deutsch
« Reply #2 on: April 25, 2016, 05:39:53 AM »

Nachhilfe in Deutsch

Oberschlaue meinen eine Lücke im Gesetz entdeckt zu haben. Der betreffende Paragraph lautet

https://dejure.org/gesetze/StGB/103.html

[*quote*]
Strafgesetzbuch
      Besonderer Teil (§§ 80 - 358)      
      3. Abschnitt - Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102 - 104a)      
§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
[*/quote*]


Die Oberschlauen meinen, daß der Punkt "ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält" auch den Erdogan einschlösse, und sie meinen, daß der Erdogan zum Zeitpunkt der Sendung des Böhmermann nicht in Deutschland, sondern woanders weilte.

Die Oberschlauen übersehen, daß das Wort "oder" eine Klammer bildet. Es gibt 2 solcher Klammern:

[*quote*]
Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt

oder

KLAMMER AUF - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
wer mit Beziehung auf ihre Stellung


ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,

oder

einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung[/b]
KLAMMER ZU - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

beleidigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
[*/quote*]

Das wird unterstrichen durch die Formulierung "auf ihre Stellung", was sich auf 2 (in Worten: zwei) Personengruppen bezieht:

1. ein Mitglied einer ausländischen Regierung
2. im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung


Wie man sieht, sind nur die Leiter von diplomatischen Vertretungen genannt. Das Fußvolk zählt nicht, wie immer.


Der Paragraph ist ein eklatantes Zeichen einer Zweiklassengesellschaft, in der sich die Herrschenden über Ländergrenzen hinweg in den Steigbügeln halten und die Bürger unterdrücken,


Dieser Paragraph ist eine Beleidigung der Bürger und muß ersatzlos gestrichen werden. Ein Urteil oder auch nur ein Prozeß aufgrund dieses Sklavenstaatsparagraphen ist ein Verbrechen und muß als solches juristisch geahndet werden.
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Steine kann man nicht essen!

RadlMadl

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Re: Fundbüro für Ankara-Leaks!
« Reply #3 on: April 29, 2016, 03:46:01 PM »

Was sind das für Perverse!? Wir sind doch nicht die Untertanen ausländischer Tyrannen?

Wäre in Deutschland jemand vor Gericht gekommen, weil er Pol Pot beleidigt hat?

Wäre in Deutschland jemand vor Gericht gekommen, weil er Honecker beleidigt hat?

Wäre in Deutschland jemand vor Gericht gekommen, weil er Breschnew beleidigt hat?

Nein! Wäre er nicht! Warum nicht? Weil diese Burschen Kriminelle waren und weil das gesamtgesellschaftlich anerkannt war. Warum dann für Erdogan einen Kurswechsel? Ist Erdogan besser als Honecker? Ist Erdogan besser als Ghadaffi?

Wann wurde Obama zuletzt in Deutschland beleidigt? Vor einer Sekunde? Oder vor zwei? Warum geschieht den Beleidigern nichts? Ist Erdogan besser als Obama?

Dieses ganze System ist sowas von korrupt, das ist nicht zum aushalten.

Ist Erdogan besser als Obama? Das will ich jetzt wissen!


[Rhetorische Fragen fallen nicht unter Orthographie, sollten ihr aber folgen.  8)   ET]
« Last Edit: August 01, 2016, 05:05:35 PM by el_Typo »
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da Fake

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Eilmeldung: Jan Böhmermann unter Vertrag in Nordkorea
« Reply #4 on: April 30, 2016, 07:05:27 PM »

Eilmeldung: Jan Böhmermann unter Vertrag in Nordkorea

Jan Böhmermann steht laut durchgesickerten Geheimdienstberichten aus den USA beim nordkoreanischen Staatschef Kim Jong-Un als Medienberater unter Vertrag. Auf einer Pressekonferenz in Washington legten Agenten unter anderem diese am 29. April 2016 um 11:11 Uhr Ortszeit veröffentlichte Arbeit aus Nordkorea vor:



Böhmermann tritt den Informationen zufolge in Korea mit dem Decknamen "Mr. Jag-eun Eumgyeong" auf. Er stand zum Zeitpunkt des Berichts noch nicht für ein Interview zur Verfügung.
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Vosta_C

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Merkel in der Klemme: Gericht zwingt sie zur Aussage
« Reply #5 on: January 03, 2017, 01:42:35 AM »

Der Berliner "Tagesspiegel" teilt heute morgen per Email mit:

[*quote*]
Zu den Meldungen von heute:    

Bundeskunstkritikerin Angela Merkel muss offenlegen, wie sie zur Klassifizierung des Erdogan-Gedichts von Jan Böhmermann als „bewusst verletzend“ kam - das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht auf Klage des Tagesspiegels (http://www.tagesspiegel.de/politik/aerger-mit-erdogan-regierung-muss-juristische-einschaetzung-zu-boehmermanns-satire-offen-legen/19199984.html). Die Bundesregierung hatte die Satire als „Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts“ eingestuft und Ermittlungen zugestimmt, die juristische Grundlage dafür aber geheim halten wollen. Dazu auch eine messerscharfe Analyse der Regierungspolitik vom „Neo Magazin Royale“: „Sackdoof, feige und verklemmt.“
[*/quote*]

Man beachte: der Tagesspiegel hat geklagt!

Zitat aus dem heutigen Artikel:

[*quote*]
Die Bundesregierung muss offen legen, weshalb sie Jan Böhmermanns Erdogan-Satire für strafbar hielt. Das hat das Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgericht (OVG) auf eine Klage des Tagesspiegels in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: OVG 6 S 29.16) und damit eine Beschwerde des Auswärtigen Amts (AA) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts abgewiesen. Das AA und das Justizministerium hatten das umstrittene „Schmähgedicht“ des TV-Unterhalters auf den türkischen Präsidenten als Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts eingestuft. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisierte den Fernsehbeitrag als „bewusst verletzend“, und das Kabinett erlaubte Ermittlungen, die mittlerweile eingestellt sind.
[*/quote*]

Mehr:
http://www.tagesspiegel.de/politik/aerger-mit-erdogan-regierung-muss-juristische-einschaetzung-zu-boehmermanns-satire-offen-legen/19199984.html

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